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Gift-Gefahr für den Urselbach?

Vorlagentyp: V
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Gefahren von Schwermetallen im Urselbach gebeten. Es wird erwartet, dass die Stadt Frankfurt Maßnahmen ergreift, um eine Kontamination des Urselbaches und der Nidda zu verhindern.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

- Ob der Stadt Frankfurt, bzw. den zuständigen Ämtern, die Situation inzwischen bekannt ist?

- Ob die Stadt Frankfurt, in der Sache im Austausch mit der Stadt Oberursel ist?

- Welche Möglichkeiten es gibt , eine Belastung des Urselbaches unterhalb Oberursel-Weißkirchens zu verhindern?

Begründung

Der Urselbach fließt ab Stadtgrenze durch Wohngebiete und Naherholungsgebiete. Eine Kontamination hätte Folgen nicht nur für den Verlauf des Uselbaches, sondern auch für die Nidda. Der BUND-Kreisverband Frankfurt berichtete in seiner Pressemitteilung vom 13. Januar 2022 über eine bedenkliche Belastung mit Schwermetallen im Baugebiet Neumühle in Oberursel-Weißkirchen. Das Baugebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Urselbaches. An diesem Standort befand sich in der Vergangenheit zunächst eine Bronzefabrik, später eine Glashütte. Die Einsicht in die dem Regierungspräsidium in Wiesbaden vorliegenden Messwerte ergab "erschreckend hohe Messwerte".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2022OFOF 107/8Gift-Gefahr für den Urselbach?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2022Sie sind hier
    VV 292Gift-Gefahr für den Urselbach?
    Anfrage
  3. 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 790Gift-Gefahr für den Urselbach?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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