Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789
Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Die Marktstraße ist an der beschriebenen Stelle eine Straße mit Zweirichtungsverkehr. Auf der nördlichen Fahrbahnseite befindet sich vor den Häusern 105 bis 103 ein abgesenkter Bordstein vor Einfahrten. Dieser reicht bis circa 4 Meter vor die Einmündung der Erlenseer Straße. Auf der südlichen Seite der Marktstraße befindet sich direkt gegenüber der Einmündung der Erlenseer Straße Haus Nummer 106. Im diesem Bereich zwischen den Hausnummern 104 bis 108 erstreckt sich ebenfalls ein abgesenkter Bordstein wegen Einfahrten mit circa 40 Metern Länge. Der Anregung des Ortsbeirates wird damit entsprochen, dass das Haltverbot ab Haus 105 bis zur Einmündung Erlenseer Straße beschildert wird. Außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereichs bleibt ausreichend Platz, dass Busse ohne Behinderungen passieren können. Für zu Fuß Gehende, die die Fahrbahn queren, verbessert sich die Übersicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2018OFOF 156/16Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2018OMOM 2680Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Direktanregung
- 20. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 789Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab