Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103
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Marktstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.10.2026.
- Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 – Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung10.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten03.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Marktstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 156/16 vom 05.01.2018
Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Der Magistrat wird aufgefordert, ab der Liegenschaft Marktstraße 103, 50 Meter in Richtung Osten, ein eingeschränktes Halteverbot einzurichten, um einen reibungsloseren Begegnungsverkehr der Buslinien 42 und 43 zu ermöglichen.
Begründung: Die einzige Möglichkeit, zwischen den Haltestellen "Haingasse" und "Karl-Wessendorf-Straße", an der zwei Busse passieren können, ist in Höhe der Einmündung Erlenseer Straße. Kommt ein Bus aus Richtung Bergen Ost, kann der Fahrer die Marktstraße bis zum Alten Rathaus einsehen. Kommt ein anderer Bus aus dieser Richtung, wartet der Fahrer vor der Einmündung Erlenseer Straße und blockiert diese. Da Fahrzeugführer, welche aus der Erlenseer Straße in die Marktstraße einbiegen wollen, dieses Manöver nicht durchschauen können, kommt es an der Stelle nicht selten zu Hupkonzerten. Wenn alles funktioniert, kann der in östliche Richtung fahrende Bus den Wartenden an der Stelle passieren und letztgenannter kann ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Wenn allerdings der aus Westen kommende Bus an der Haltestelle Haingasse während seines Stopps noch von Pkws, die in die Erlenseer Straße einbiegen wollen, überholt wird, kommt es vor der Einmündung regelmäßig zu einer Patt-Situation. Die Pkws können nicht abbiegen, weil die Einmündung durch Bus A blockiert ist. Und Bus B wird durch die Pkws am Vorbeifahren von Bus A gehindert. Vor dem Haus Marktstraße 105 befinden sich zwei Garagen und eine Hofeinfahrt. Würde man zusätzlich vor der Liegenschaft Marktstraße 103 das Parken untersagen, wäre genügend Raum, damit der aus Richtung Bergen-Ost kommende Bus noch vor der Einmündung Erlenseer Straße warten könnte, ohne diese zu blockieren zu müssen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2018OFOF 156/16Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2680Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Direktanregung
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 789Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats