Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum. Ziel ist es, geeignete Standorte zu identifizieren und in ein Zuteilungsverfahren einzubringen, um die Mobilität in der Stadt zu fördern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht für jeden Standort ein Anbieter gefunden werden kann.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedankt sich für die vom Ortsbeirat übermittelten Standortvorschläge. Diese werden auf Eignung geprüft, parkstand-scharf konkretisiert und in das geplante Zuteilungsverfahren eingebracht.
Der Magistrat weist vorsorglich darauf hin, dass nicht garantiert werden kann, dass für jeden Standort ein Carsharing-Anbieter gefunden wird. Für den inneren Stadtbereich dürfte das Risiko hierfür aber gering sein. Stationsvorschläge, für die jetzt im ersten Anlauf kein Anbieter gefunden wird, können aber in zukünftige Zuteilungsverfahren erneut eingebracht werden.
Darüber hinaus prüft der Magistrat, ob insbesondere an Umsteigestationen des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten geschaffen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022BB 380Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellenMagistratsbericht
- 15. November 2022OFOF 695/1Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen StraßenraumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2022OMOM 3259Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen StraßenraumDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 783Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen StraßenraumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab