Glastonnen für Gastronomiebetriebe
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Entsorgung von Altglas durch Gastronomiebetriebe im Rahmen des Verpackungsgesetzes. Es wird darauf hingewiesen, dass Gastronomiebetriebe bereits beim Kauf für die Entsorgung zahlen und keine zusätzlichen kostenpflichtigen Maßnahmen erforderlich sind. Zukünftig sollen Altglascontainer mit Füllstandsensoren ausgestattet werden, um die Entsorgung zu optimieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Entsorgungskosten durch die Hersteller:innen eines Produktes getragen werden müssen. Ein Ziel des VerpackG ist es, dass Hersteller:innen bereits im Herstellungsprozess die Entsorgung im Fokus haben. Hersteller:innen der Produkte sind verpflichtet, über sogenannte "Beteiligungsentgelte" Beträge für die Entsorgung an die Dualen Systeme zu entrichten. Es ist davon auszugehen, dass diese Beträge auf die Endverbraucher:innen umgelegt werden.
Die Käufer:in zahlt damit bereits beim Einkauf anteilig die Entsorgung des Verpackungsmaterials. In Altglascontainern wird Verpackungsmüll nach dem Verpackungsgesetz gesammelt, sie sind somit Teil des Dualen Systems.
Diese Regelung lässt keine Maßnahme zu, die die Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, die Entsorgung von Altglas kostenpflichtig durchzuführen, da sie - genau wie private Endverbraucher:innen - bereits beim Kauf für die Beseitigung der Verpackung zahlt.
Einer kostenlosen Bereitstellung von Altglasbehältern für bestimmte Personenkreise (über die vorhandenen Glascontainer hinaus) müsste durch die Dualen Systeme erfolgen. Aufgrund der deutlich höheren Leerungskosten für zusätzliche, separate Glastonnen, ist davon auszugehen, dass die Systeme dies nicht umsetzen werden.
Die FES bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit an, kostenpflichtige Tonnen zu bestellen. Hierzu können sich Interessierte direkt an den Vertrieb der FES wenden.
Perspektivisch befürwortet das Umweltamt, dass sukzessive alle Altglascontainer mit Füllstandsensoren ausgestattet werden. Diese informieren das Entsorgungsunternehmen, wenn eine kritische Füllmenge erreicht ist, um somit die Koordinierung der Abfuhr der Altglascontainer zu optimieren.
Sofern Ortsbeiräte Anregungen zum Aufstellen von (weiteren) Altglascontainern haben, werden diese gebeten, sich direkt an die FES zu wenden. Die Beteiligung des Umweltamtes ist hierbei nicht erforderlich.
Die Kontaktdaten lauten:
Servicetelefon: 0800 2008007-0, Servicetelefax: 069 212-31323
E-Mail: services@fes-frankfurt.de, Webseite: www.fes-frankfurt.de
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2022BB 450Glastonnen für GastronomiebetriebeMagistratsbericht
- 19. Januar 2023OFOF 441/9Glastonnen für GastronomiebetriebeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Februar 2023OFOF 446/9Glastonnen für GastronomiebetriebeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2023VV 610Glastonnen für GastronomiebetriebeAnfrage
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 777Glastonnen für GastronomiebetriebeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab