Glastonnen für Gastronomiebetriebe
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, Gastronomiebetrieben im Ortsbezirk kostenlose Tonnen zur Sammlung von Altglas bereitzustellen. Dies soll verhindern, dass Altglas neben den Containern abgestellt wird, was durch die Nutzung der Altglascontainer durch die Gastronomie verursacht wird.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, den Gastronomiebetrieben im Ortsbezirk auf Antrag kostenlose Tonnen zur Sammlung von Altglas bereitzustellen.
Begründung
Die im Ortsbezirk aufgestellten Altglascontainer werden auch von der ortsansässigen Gastronomie genutzt. Die dadurch verursachte schnellere Befüllung führt dazu, dass mehr Altglas neben den Containern abgestellt wird. Dieser Zustand ist zu vermeiden. Da die Gastronomiebetriebe ebenso wie jeder Verbraucher die Entsorgung über den Kaufpreis bereits bezahlt haben, kann die Lösung nicht in der Bereitstellung eines kostenpflichtigen Angebots, wie es derzeit seitens der FES erfolgt, liegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2022BB 450Glastonnen für GastronomiebetriebeMagistratsbericht
- 19. Januar 2023OFOF 441/9Glastonnen für GastronomiebetriebeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Februar 2023OFOF 446/9Glastonnen für GastronomiebetriebeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2023Sie sind hierVV 610Glastonnen für GastronomiebetriebeAnfrage
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 777Glastonnen für GastronomiebetriebeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen