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Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775

Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Straßenzug Westerbachstraße - Gaugrafenstraße - Am Seedamm ist Teil des Netzes verkehrswichtiger Straßen und verknüpft den Bereich östliches Sossenheim/westliches Rödelheim mit dem Autobahnnetz. Insofern besitzt dieser Straßenzug eine übergeordnete Verbindungs- und Erschließungsfunktion für diesen Siedlungsbereich, was sich auch in einer entsprechenden Verkehrsbelastung niederschlägt. Die hohe Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges ist nicht allein der Entwicklung des Gewerbegebietes Sossenheim und der Gewerbebereiche im westlichen Rödelheim zuzuschreiben, sondern insbesondere der anhaltend starken Entwicklung in Eschborn im Camp-Phoenix-Park im Westen sowie in den Gewerbegebieten Süd und Ost. Vor diesem Hintergrund besteht seit langem Konsens, dass die Lösungsansätze zur Entlastung des Straßenzugs Westerbachstraße - Gaugrafenstraße - Am Seedamm vorrangig in einer besseren Anbindung dieser Gewerbegebiete an das übergeordnete Straßennetz und an den regionalen öffentlichen Personennahverkehr liegen. Dementsprechend werden von der Stadt Eschborn und dem hessischen Straßen- und Verkehrsmanagement "Hessen Mobil" folgende Maßnahmen verfolgt:

  • Ausbau der Anschlussstelle Eschborn für eine durchgehend zweistreifige Verkehrsführung von der Autobahn aus Richtung Westen in die Sossenheimer Straße und eine Direktzufahrt von der Autobahn aus Richtung Osten in die Düsseldorfer Straße in Eschborn. Die Bauarbeiten für Teile dieser Maßnahme haben begonnen.
  • Ergänzung des Nordwestkreuzes BAB A5, BAB A66, L 3005 um Fahrbeziehungen von der A 66 aus Richtung Wiesbaden zur L 3005 in Richtung Eschborn und umgekehrt.
  • Verbindung der Eschborner Gewerbegebiete Süd und Ost durch eine Verlängerung der Frankfurter Straße im Gewerbegebiet Süd zum Knotenpunkt L 3005/L3006 am Gewerbegebiet Ost. Darüber hinaus werden die Planungen zur Regionaltangente West mit insgesamt drei Stationen an der Schnittstelle Eschborn/Frankfurt a.M. mit Nachdruck fortgesetzt. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Straßenzug Westerbachstraße - Gaugrafenstraße - Am Seedamm hat der Magistrat keine eigenständige Beauftragung eines Verkehrsgutachtens vorgenommen, da ein relativ aktuelles Gutachten der Stadt Eschborn hierzu vorliegt. Die erwartete Entlastung des Straßenzuges wird darin grundsätzlich bestätigt. Da über die Bewältigung der Verkehrsströme in und aus Richtung Eschborn hinaus das Ziel formuliert wurde, die Gewerbeflächenpotenziale in Sossenheim und Rödelheim durch eine bessere Anbindung an das übergeordnete Netz zu aktivieren, und gleichzeitig erkennbar ist, dass neue Anschlussstellen in diesem Bereich keine Realisierungschancen haben, prüft der Magistrat darüber hinaus die Möglichkeiten, im Bereich des Nordwestkreuzes zusätzliche Verkehrsbeziehungen zur L 3005 (Lorscher Straße) in Richtung Frankfurt und umgekehrt realisieren zu können. Diese Untersuchungen bauen auf dem o.g. Verkehrsgutachten auf und dauern noch an. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat diese im Gesamtzusammenhang vorstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2013OFOF 267/7Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. März 2013OMOM 2013Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner LandstraßeDirektanregung
  3. 3. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 775Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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