Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße
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- Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB08.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Gaugrafenstraße per E-MailBegründung
Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich ein Verkehrskonzept für den im Betreff genannten Bereich mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau-und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm Fay Str. und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des PKW Verkehrs in den Abend und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstr.als auch auf Gaugrafenstr. und Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstr. erwarten aber dringend eine Lösung.
Inhalt
Antrag vom 19.02.2013, OF 267/7
Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich ein Verkehrskonzept für den im Betreff genannten Bereich mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau-und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen.
Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm Fay Str. und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des PKW Verkehrs in den Abend und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstr.als auch auf Gaugrafenstr. und Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstr. erwarten aber dringend eine Lösung.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2013Sie sind hierOFOF 267/7Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2013OMOM 2013Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner LandstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 775Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE