Weitere Nutzung des Labsaal-Gebäudes auf dem Campus Bockenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 722
Betreff: Weitere Nutzung des Labsaal-Gebäudes auf dem Campus Bockenheim Zu 1.) Eine Zwischennutzung als Übernachtungsstätte für Obdachlose ist nicht möglich. Der Labsaal wird angesichts der aktuellen Unterkunfts- und Zuweisungssituation ab Mitte März 2018 wieder mit vom Land Hessen neu zugewiesenen Flüchtlingen belegt werden. Zudem hat das Land Hessen in seinem Überlassungsvertrag mit der ABG Frankfurt Holding geregelt, dass das Gebäude ausschließlich für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden darf.
Zu 2.) Die ABG hat der Stadt Frankfurt den Labsaal für die Unterbringung von Geflüchteten bis 31.12.2018 überlassen. Sollte sich die Bebauung des Campus Bockenheim weiter verzögern und die Unterkunftssituation unverändert schwierig bleiben, gibt es ein starkes Interesse des Magistrats an der Weiternutzung des Labsaals als Flüchtlingsunterkunft über 2018 hinaus. Entsprechende Gespräche werden mit der ABG bis spätestens September 2018 geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2018OFOF 472/2Weitere Nutzung des Labsaal-Gebäudes auf dem Campus BockenheimOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Januar 2018OMOM 2639Weitere Nutzung des Labsaal-Gebäudes auf dem Campus BockenheimDirektanregung
- 9. April 2018Sie sind hierSTST 722Weitere Nutzung des Labsaal-Gebäudes auf dem Campus BockenheimStellungnahme
- 14. November 2019OFOF 960/2Aktuelle Situation in der Unterkunft LabsaalOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Dezember 2019VV 1508Aktuelle Situation in der Unterkunft LabsaalAnfrage
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 539Aktuelle Situation in der Unterkunft LabsaalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab