Schrägparken in der Gagernstraße
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- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 718
Betreff: Schrägparken in der Gagernstraße Der Anregung wird entsprochen. Im Bereich der Gagernstraße zwischen Saalburgallee und Maximilianstraße wird das Schrägparken auf der linken (östlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel eingerichtet, sodass eine Restgehwegbreite von 1,80 m aufrechterhalten werden kann. Um diese Restgehwegbreite auch im weiteren Straßenverlauf zu gewährleisten, wird im Bereich zwischen Maximilianstraße und Bornheimer Landwehr das Schrägparken auf der rechten (westlichen) Gehwegseite in einem 45-Grad-Winkel eingerichtet. Auf der linken (östlichen) Gehwegseite wird das Längsparken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg angeordnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 554/4Schrägparken in der GagernstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5061Schrägparken in der GagernstraßeDirektanregung
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 718Schrägparken in der GagernstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab