Schrägparken in der Gagernstraße
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Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5061 entstanden aus Vorlage: OF 554/4 vom 02.02.2016
Betreff: Schrägparken in der Gagernstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gagernstraße (zwischen Allee und Bornheimer Landwehr auf der linken Seite) das Schrägparken eingeführt werden kann.
Begründung: Nach der Straßensanierung ist der Bürgersteig auf der linken Seite komplett niedriger als elf Zentimeter, sodass ein Schrägparken und die dadurch bewirkte Gewinnung einiger Stellplätze möglich ist. Angesichts des hohen Parkdrucks sind zusätzliche Parkplätze wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 554/4Schrägparken in der GagernstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016Sie sind hierOMOM 5061Schrägparken in der GagernstraßeDirektanregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 718Schrägparken in der GagernstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats