Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 691
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-Eschbach Träger der Autobahnverbreiterung ist der Bund, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil. Das Ergreifen von Lärmschutzmaßnahmen und deren Finanzierung ist von diesen als Veranlasser zu tragen, sodass eine Bereitstellung städtischer Mittel zurzeit nicht erforderlich ist. Dessen ungeachtet wird die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf einen optimalen Lärmschutz für die Anlieger hinwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2012OFOF 77/15Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2012EAEA 28Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachEtatanregung
- 7. Dezember 2012STST 1855Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 691Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab