Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1855
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2012OFOF 77/15Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2012EAEA 28Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachEtatanregung
- 7. Dezember 2012Sie sind hierSTST 1855Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 691Lärmschutzmaßnahmen für Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab