tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Sind ausreichend Schlafplätze für Obdachlose im Ortsbezirk 1 vorhanden?
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 644
Betreff: Sind ausreichend Schlafplätze für Obdachlose im Ortsbezirk 1 vorhanden? Zu 1: In Frankfurt am Main existiert ein differenziertes Hilfesystem für Menschen ohne Wohnung. Jedoch gibt es immer wieder Fälle von obdachlosen Einzelpersonen, die aufgrund psychischer Einschränkungen kein Hilfeangebot annehmen können. Diese Menschen übernachten an verschiedenen Plätzen, z.B. auch am Baseler Platz im Innenstadtbereich. Durch den Kältebus des Frankfurter Vereines für soziale Heimstätten wird die Überlebenshilfe für diese Menschen sichergestellt. Seit 2011 ist die Zahl wohnungsloser Menschen angestiegen. Das liegt aber nicht an einer Zunahme der oben beschrieben wohnungslosen Menschen, sondern vielmehr am Zuzug von Bürgern insbesondere aus den neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. In fast allen Fällen besteht für diese Gruppe kein Anspruch auf Sozialleistungen. Durch die staatlichen Behörden können deshalb nur Rückkehrhilfen in die Heimat angeboten werden. Aus humanitären Gründen steht in Frankfurt am Main aber einer Nutzung der Angebote für wohnungslose Menschen nichts entgegen. Die im Rahmen der Betreuung durch den Kältebus erhobenen Zahlen werden nicht nach Stadt- oder Ortsbezirken differenziert. Es werden aber die Zahlen der Übernachter in der B-Ebene erfasst:
02/2011 02/2012 02/2013 02/2014 B-Ebene
54 79 97 97 ges. Stadtgebiet 84 105 142 161 Zu 2: In der B-Ebene Hauptwache ist es im Dezember 2013 zu Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Übernachtern und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gekommen. Das beruhte im Wesentlichen auf fehlenden Verständigungsmöglichkeiten wegen bestehender Sprachbarrieren. Durch ein neu konzipiertes muttersprachliches Infoblatt zur Notübernachtung und dem Einsatz von Sozialarbeitern des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten in Begleitung von rumänisch und bulgarisch sprechenden Dolmetschern hat sich die Situation sofort entspannt. Zu 3: Leistungsrechtlich sind die Menschen aus der EU und damit auch Menschen aus Rumänien und Bulgarien als arbeitsfähige Erwerbslose dem Sozialgesetzbuch II (SGB II-Grundsicherung für Arbeitsuchende) zuzuordnen. Allerdings besteht für die ersten drei Monate nach Einreise und bei längeren Aufenthalten, wenn sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zwecke der Arbeitssuche ergibt, ein Leistungsausschluss (§ 7 Abs.1, Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB II). Nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII-Sozialhilfe) haben Ausländer, die eingereist sind um Sozialhilfe zu erlangen oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zwecke der Arbeitssuche ergibt, ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf Leistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII). Regelhaft werden in solchen Fällen Ermessensleistungen angeboten, die eine Rückkehr in das Heimatland ermöglichen. Menschen ohne Leistungsanspruch, die auf der Straße leben, können alle vorhandenen Angebote der Wohnungslosenhilfe nutzen (s. a. Ziff. 8). Trotz der durch die Rechtslage gesetzten Grenzen sieht sich der Magistrat aufgerufen Lösungen zu suchen. Dezernatsübergreifend wurde der Runde Tisch zur Situation Osteuropäer eingerichtet. In mehreren Zusammenkünften wurde die Situation erörtert. Im Hinblick auf die Komplexität des Themas und insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ist weiterer Klärungsbedarf identifiziert worden. Zu 4: Eine statistische Erfassung von Menschen ohne Obdach, regional nach Ortsbezirken gegliedert, erfolgt nicht. Deshalb liegen dem Magistrat hierzu keine Erkenntnisse vor. Die unter 1 genannten Zahlen geben einen Überblick über die Menschen, die im Rahmen der Maßnahmen des Kältebusses bekannt sind. Es erscheint aber angebracht noch einmal darauf hinzuweisen, dass der geringste Teil der Menschen, die ohne eigene Wohnung im Stadtgebiet betreut werden, auf der Straße, ohne Obdach, leben. Durch das Jugend- und Sozialamt sind in der Summe über 2.500 Menschen (Wohnungslose, Flüchtlinge etc) in verschiedensten Unterkünften untergebracht. Zu 5: Siehe 4. Zu 6: Innerhalb der Stadt Frankfurt gibt es unterschiedliche Angebote zur Versorgung mit Obdach für wohnungslose Menschen. Hierzu zählen Notübernachtungsmöglichkeiten, Übergangsunterkünfte, zwischengenutzter Wohnraum, stationäre Einrichtungen nach § 67 SGB XII und Sonderprojekte. Insgesamt stehen 2.600 Plätze im Hilfesystem bereit. Von November bis April stehen in der B-Ebene als Winterhilfe ausreichend Plätze zur Notübernachtung zur Verfügung. Zu 7: Alle angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten werden von obdachlosen Menschen genutzt. Darüber hinaus wird das Angebot bei wachsendem Bedarf ausgebaut und bei zurückgehendem Bedarf entsprechend angepasst. Zu 8: Der Magistrat hat die bestehenden Gesetze zur Anspruchsberechtigung zu beachten. In den Gremien der kommunalen Spitzenverbände findet auf Landes- und Bundesebene ein Austausch zur aktuellen Entwicklung und den damit verbundenen Problemlagen statt. Hieran beteiligt sich auch die Stadt Frankfurt am Main. Folgende soziale Angebote der Stadt Frankfurt am Main für Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien stehen nach Kenntnis des Jugend- und Sozialamtes zur Verfügung:
- Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien ohne Krankenversicherung können in der von der Stadt Frankfurt am Main finanzierten "Humanitären Sprechstunde" im Amt für Gesundheit behandelt werden. In der "Humanitären Sprechstunde" werden nicht krankenversicherte Migrantinnen/Migranten aller Nationalitäten anonym und kostenlos behandelt. Hierbei handelt es sich um eine medizinische Basisversorgung.
- An einem Tag der Woche gibt es eine spezielle Sprechstunde jeweils für Sinti/Roma. Des Weiteren gibt es für schwangere Frauen ohne Krankenversicherungsschutz ein Entbindungsprogramm, mit dem eine ambulante Entbindung in bestimmten Frankfurter Krankenhäusern mit einer kostenreduzierten Pauschale von 600 Euro möglich ist (der Betrag muss von den Patientinnen im Vorfeld gezahlt werden).
- Es erfolgt eine Zusammenarbeit der "Humanitären Sprechstund e" mit den Beratungsstellen für sexuell übertragbare Erkrankungen und Tuberkulose, die ebenfalls im Amt für Gesundheit lokalisiert sind. Eine anonyme, kostenlose medizinische Behandlung für Migrantinnen/Migranten ohne Versicherungsschutz wird auch in der durch die "Maltesermigrantenmedizin" geförderten Sprechstunde im Markuskrankenhaus einmal wöchentlich angeboten. Für den Rechtskreis SGB II gilt, dass Bulgaren und Rumänen, wie andere EU-Bürger, Zugang zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. Nach Antragstellung beim BAMF erhalten sie einen Berechtigungsschein, mit dem sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden können. Die Teilnahme an einem Integrationskurs kostet pro Unterrichtsstunde 1,20 €. Für Teilnehmende mit geringem Einkommen ist der Besuch nach entsprechender Antragstellung kostenlos. Bulgaren und Rumänen können psychosoziale Beratung bei den Migrationsberatungsstellen (Jugendmigrationsdienst und Migrationsberatung für Erwachsene) in Anspruch nehmen. Die Beratungsdienste in Frankfurt am Main unterstützen in allen psychosozialen Problemlagen, wie Wohnungsprobleme, Probleme gesundheitlicher Art, Unterstützung bei Behörden, beim Zugang zu den Integrationskursen, etc. Die Beratungsstelle "Faire Mobilität" des DGB-Projekts "Faire Mobilität - Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv" berät ausländische Arbeitnehmer zu Fragen ihres Arbeitsverhältnisses und der sozialen Absicherung. Die Beratung kann in rumänischer Sprache erfolgen. Nach dem Erlernen der Grundkenntnisse der deutschen Sprache in den Integrationskursen haben Bulgaren und Rumänen Zugang zu den berufsbezogenen Sprachkursen des ESF-BAMF-Programms, sofern sie arbeitssuchend gemeldet sind. Die Kurse sind für die Teilnehmenden kostenlos. In diesen Kursen erfolgt neben der Vermittlung der deutschen Sprache in beruflichen Kontexten eine Orientierung in Richtung Arbeitsmarkt. Teilnehmende werden bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützt. Im Rahmen eines vierwöchigen Praktikums erhalten sie einen Einblick in den Arbeitsalltag. In Frankfurt lebende Roma finden Beratung und Unterstützung über den Förderverein Roma. Für Erwachsene wird im Rahmen einer offenen Sprechstunde Sozialberatung, Erwachsenenbildungsprojekte und im Rahmen eines Kleinprojektes Vermittlung, Begleitung und Übersetzung angeboten. Für Jugendliche besteht ein Berufsbildungsprojekt, dass neben der beruflichen Orientierung den Erwerb des Hauptschulabschluss ermöglicht. In der Kindertagesstätte "Schaworalle" werden etwa 70 Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren von 8:00 bis 17:45 Uhr betreut; angeschlossen ist eine Krabbelgruppe für Kinder unter 3 Jahren. Darüber hinaus werden durch den Förderverein Roma Hilfen zur Erziehung, wie die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft, angeboten. Diese erzieherischen Leistungen stehen Familien offen, wenn sie gemäß § 6 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen eines rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland erfüllen. Die vorhandenen Kapazitäten können dann durch den Träger auch ausgeweitet werden. Das Jobcenter Frankfurt am Main bietet für unter 25-jährige leistungsberechtigte Roma eine zielgruppenorientierte Maßnahme zur Aktivierung an. Träger der Maßnahme ist der Förderverein Roma e.V. Die Maßnahme beinhaltet für die jungen Teil- nehmenden die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben und Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Hauswirtschaft, Innenausbau, Dolmetscher/Mediation, Schneiderei, Friseur, KFZ-Bereich, Erzieherin, Verkauf, Einzelhandel, Hauswirtschaft, Bedienung, Hotelbereich und Gärtnerei) zu absolvieren. Sie werden sozialpädagogisch betreut. Die aktuell laufende Maßnahme kann bis zu 6 Personen aufnehmen und ist bis zum 31.12.2013 bewilligt. Sie ist derzeit voll belegt. Für über 25-jährige leistungsberechtigte Roma bietet das Jobcenter Frankfurt am Main eine Maßnahme zur Aktivierung an. Die Maßnahme bietet Plätze für 15 Teilnehmende, die derzeit belegt sind. Die Maßnahme ist bewilligt bis zum 14.03.2014. 7 Personen stehen derzeit auf der Warteliste. In der Maßnahme erfahren die Teilnehmenden berufliche Orientierung, sie erhalten die Gelegenheit, Praktika zu absolvieren und Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Die Fluktuation der Teilnehmenden in beiden Maßnahmen ist hoch, so dass eine Erhöhung der Anzahl der Plätze derzeit nicht erforderlich ist. Zu 9: Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine auf den Ortsbezirk fokussierte Frage sicher naheliegend. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Gründe und Problemlagen (u.a. auch Erkrankungen) der betroffenen Menschen auch unterschiedliche Hilfsangebote erfordern. In Frankfurt am Main sind diese Hilfsangebote über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Insofern besitzen Angaben zu vorhandenen Angeboten im Ortsbezirk 1 nur eine bedingte Aussagekraft. Im Ortsbezirk 1 stehen bis zu 80 Plätze zur Notübernachtung in den Krisenzentren für Drogenabhängige und Notbetten in den Einrichtungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. Zu 10: Alle Angebote im Ortsbezirk sind regelhaft gut ausgelastet. Allerdings gibt es Menschen ohne Obdach, die häufig auf Grund einer Erkrankung (manifeste psychische Erkrankung, Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankung etc.) nicht in der Lage sind, Hilfe anzunehmen, die das Zusammenleben mit anderen Menschen meiden oder den Betrieb einer Übernachtungsstätte nicht ertragen. Sie ziehen es vor im Freien zu nächtigen, mit möglichst wenig Kontakt zu anderen. Deshalb wird mit dem Angebot des Kältebusses versucht, diesen Menschen Überlebenshilfe zu geben und durch eine kontinuierlichen Kontakt, ohne Sanktionen sondern mit Hilfe- und Unterstützungsangeboten, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen, die u.U. in Hilfe bei der Bewältigung oder auch Linderung, der Situation münden kann. Einen Zwischenschritt stellt dazu die Öffnung der B-Ebene Hauptwache dar, die es diesen Menschen ermöglicht, Schutz vor (extremen) Minustemperaturen zu finden und bei der Weitläufigkeit der Anlage nicht die vermeintlich beengten Verhältnisse einer Behausung vorzufinden. Zu 11: Menschen ohne Obdach werden nach dem Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vom Jugend- und Sozialamt Frankfurt ohne eine Kostenbeteiligung untergebracht. Zu 12: Siehe Frage 10. Zu 13: Aktuell stehen genügend Plätze in Notübernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei der Akquise von Objekten zur Versorgung von wohnungslosen Menschen ist sowohl auf die Eignung der Liegenschaft (z.B. Größe, Ausstattung, Umbau- und Sanierungsaufwand) als auch auf die Sozialverträglichkeit im Stadtteil zu achten. Das Jugend- und Sozialamt betreibt zusammen mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege und städtischen Institutionen die Akquise von Unterkünften im Rahmen des laufenden Dienstbetriebes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2014OFOF 383/1tleutviertel InnenstadtFraktion: SPDTitel/Betreff: Wann kümmert sich das Ordnungsdezernat endlich um die desolate Situation der Obdachlosen im Ortsbezirk 1 der reichen Stadt Frankfurt mitten im reichsten Land Europas?Ortsbeiratsantrag
- 21. Januar 2014VV 918Sind ausreichend Schlafplätze für Obdachlose im Ortsbezirk 1 vorhanden?Anfrage
- 9. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 644tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Sind ausreichend Schlafplätze für Obdachlose im Ortsbezirk 1 vorhanden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab