Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrsberuhigung durch geänderte intelligente Ampelphasen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 636
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrsberuhigung durch geänderte intelligente Ampelphasen Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat durch seinen Einführungserlass vom 23.11.2015 "Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung" unter § 37 die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und die Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen klar und eindeutig beschrieben. Demnach dürfen keine zusätzlichen Gefahrenlagen durch Lichtzeichenanlagen geschaffen werden. Signalprogramme dürfen daher auch nicht als Ersatzmaßnahmen zur Umsetzung verkehrsplanerischer Ziele ausgerichtet werden. Die Signalprogramme sind infolge dessen grundsätzlich auf die tatsächliche Verkehrsnachfrage abzustimmen. Künstlich verkürzte Grünzeiten bzw. verlängerte Rotzeiten mit dem Ziel, unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung zu drosseln, stehen hierzu im Widerspruch. So genannte "Pförtnerampeln" kommen daher nur insoweit in Frage, als sie der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses im durch sie abgeschirmten Straßennetz im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts dienen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Leistungsfähigkeit bzw. Kapazität des abgeschirmten Straßennetzes ausgeschöpft wird. Diese darf demnach auch nicht anlässlich oder in Folge der Einrichtung einer Lichtzeichenanlage verringert werden. Eine über längere Zeiträume andauernde Sperrung eines Knotenpunktarms durch Lichtzeichenanlagen ist nicht zulässig. Der Anregung des Ortsbeirats kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016OFOF 22/15Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2016OMOM 311Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenDirektanregung
- 4. Oktober 2016STST 1356Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme
- 27. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 636Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrsberuhigung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab