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Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen

Vorlagentyp: OFCDU
41 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen.

Inhalt

Antrag vom 13.06.2016, OF 22/15

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der Traffic die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 /Nieder-Erlenbacher Str. bei Nieder-Erlenbach sowie L3008/L3205/ K871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weiter mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L3205) in Richtung Bad Vilbel zur B3 oder Bad Homburg v.d. Höhe (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre Straße als Schleichweg bis hin zum AS Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden.

Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die Traffic zu beteiligen.Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 22/15Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juli 2016OMOM 311Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenDirektanregung
  3. 4. Oktober 2016STST 1356Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme
  4. 27. März 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 636Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrsberuhigung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 3 · 01.07.2016
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 311 2016 Die Vorlage OF 22/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 SPDGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD

Mitdiskutieren

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