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Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen

Vorlagentyp: OM
41 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 13.06.2016

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der traffiQ die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 (Niedererlenbacher Straße in Richtung Nieder-Erlenbach) sowie der L 3008/L 3205/ K 871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weit mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L 3205) in Richtung Bad Vilbel zur B 3 oder Bad Homburg v. d. H. (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre-Straße als Schleichweg bis hin zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden.

Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2016OFOF 22/15Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II; Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juli 2016Sie sind hier
    OMOM 311Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen
    Direktanregung
  3. 4. Oktober 2016STST 1356Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme
  4. 27. März 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 636Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrsberuhigung durch geänderte intelligente AmpelphasenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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