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Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach zu entwickeln, um die überlasteten Straßen zu entlasten und die Verkehrsplanung für die kommenden Jahre darzulegen. Dies ist notwendig, da der Stadtteil unter starkem Verkehr leidet und weitere Baugebiete geplant sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 185, OM 311, OA 440 und OM 5912 gebeten, 1. so kurzfristig wie möglich, unter Einbeziehung der umliegenden Stadtteile und Ortsbeiräte, ein Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach zu entwickeln bzw. darzulegen, wie die Verkehrsplanung für die nächsten Jahre aussieht, 2. dieses der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten vorzustellen, Wünsche gegebenenfalls einzuarbeiten und 3. als Gesamtkonzept zeitnah umzusetzen.

Begründung

Bereits jetzt leidet der Stadtteil Nieder-Eschbach unter ständig überlasteten Straßen, vor allem der Schwerlastverkehr kann nur schwerlich abfließen. Der Stadtteil wird als Schleichweg für die überlasteten Autobahnen genutzt. Ein Durchkommen in den Stoßzeiten ist kaum möglich. Hinzu kommt, dass ständig neu gebaut wird, was die Anzahl der Verkehrsteilnehmer im Stadtteil, aber auch in den Stadtteilen, die um Nieder-Eschbach herum liegen, erheblich erhöht. Weitere Baugebiete sind in Planung, wobei nach wie vor unklar ist, wie der zusätzliche Verkehr dieser Baugebiete abfließen soll. Besonders wird hier auf die beiden großen Neubaugebiete in Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach hingewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. November 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 4. März 2022 mit der Stellungnahme ST 555. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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