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Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat ein neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden vorgestellt, das die Verkehrszählungen und die Anbindung neuer Wohngebiete an das Verkehrsnetz umfasst. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu analysieren und die Erschließung der neuen Baugebiete zu optimieren, um eine nachhaltige Mobilität zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anna-Lindh-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.06.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat führt alle 2 Jahre, immer in den geraden Jahren in denen keine IAA stattfindet, die sog. Stadtrandzählung durch. Dabei wird u. a. der die Stadtgrenze überschreitende Kfz-Verkehr an allen Straßen, die die Stadtgrenze queren, über einen Zeitraum von 24 Stunden erfasst. Im Zuständigkeitsbereich des Ortsbezirkes 15 befinden sich derzeit 4 dieser Stadtrandzählpunkte: - Nr. 89: Deuil-la-Barre-Str., zwischen Niedererlenbacher Str. und Stadtgrenze Ober-Erlenbach, - Nr. 90: Niedererlenbacher Str., zwischen Umgehung Nieder-Erlenbach und Deuil-La-Barre-Str., - Nr. 104: Anschlussstelle Nieder-Eschbach Ost (BAB 661) - Nr. 120: Homburger Landstr. Nord (L 3003), zwischen Anna-Lindh-Allee und Stadtgrenze Bad Homburg Die Zählstelle 120 ersetzt die beiden etwas weiter südlich gelegenen Zählstellen 88 (Homburger Landstr., zwischen Anna-Lindh-Allee und Gladiolenstr.) sowie 88a (Anna-Lindh-Allee), die bis zum Jahr 2012 ebenfalls alle 2 Jahre gezählt wurden. In der Anlage ist die Entwicklung der Verkehrsmengen an diesen 6 ehemaligen bzw. aktuellen Stadtrandzählpunkten in den 10 Jahren zwischen 2008 und 2018 dokumentiert. Außerdem enthält die Anlage noch die dem Magistrat vorliegenden Zählerergebnisse aus den Jahren 2009, 2012 und 2015 für die Homburger Landstr. zwischen Bonames und Nieder-Eschbach. Für die jeweils aktuellste bzw. letzte Zählung (von 2015 + 2018) wurden zusätzlich noch die Daten für den Berufsverkehr, sowie die Schwerverkehrsanteile - bezogen auf 8 und 24 Std. - ergänzt. Die Schwerverkehrsanteile beziehen sich auf alle Kfz mit mehr als 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, einschl. der Linienbusse. Die Daten für den Berufsverkehr beziehen sich auf die in einem Zeitraum von 8 Stunden gezählten Verkehrsmengen, aufgeteilt auf zwei Zeitblöcke (06-10 + 15-19 Uhr). Alle Angaben sind repräsentativ für den durchschnittlichen Straßenverkehr an einem mittleren Werktag (Di., Mi., Do.) außerhalb von Wochen mit Feiertagen bzw. außerhalb der hessischen Schulferien. Der Magistrat führt prinzipiell für alle neuen Baugebiete verkehrliche Betrachtungen durch. Gegenstand der Betrachtungen sind hierbei sowohl die innere Erschließung als auch die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz. Diese Untersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeiten bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Für die neuen Wohngebiete im Frankfurter Norden, außer dem Gebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg", wurden solche Untersuchungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass mit einer Fahrtenanzahl von insgesamt ca. 15.000 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr zu rechnen sein wird. Die Gebiete wurden konventionell betrachtet und somit wurden die Effekte eines geänderten Verkehrsverhaltens, wie z.B. durch die Nutzung von Carsharing und anderen alternativen Mobilitätsangeboten, nicht berücksichtigt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es zu weniger Fahrten kommen wird. Sobald die notwendigen Randbedingungen für das Gebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" bekannt sind, wird hierfür ebenfalls eine Untersuchung durchgeführt werden. Dem Magistrat liegen nur Pendlerzahlen zu den Relationen zwischen den Umlandgemeinden bzw. Kreisen und dem gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main vor. Die Zahlen der Einpendler in das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main aus den nachgefragten Kreisen, stellen sich nach dem Pendleratlas der Arbeitsagentur (Stand Juni 2018) wie folgt dar: - Wetteraukreis 4.004 - Main-Kinzig-Kreis 4.364 - Hochtaunuskreis 11.673 Eine differenzierte Aufgliederung nach einzelnen Ortsbezirken oder Bereichen, wie z.B. dem Frankfurter Norden, kann daraus nicht abgeleitet werden. Das geplante Baugebiet "Nieder-Eschbach Süd" liegt im fußläufigen Einzugsbereich der heutigen U-Bahn-Station Nieder-Eschbach (U2, U9) und der vorhandenen Bushaltestellen der Linie 29. Die Anbindung des Neubaugebietes "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" an das ÖPNV-Netz soll durch eine zusätzliche Station zwischen den Stationen Bonames Mitte und Nieder-Eschbach an der Strecke der U-Bahn-Linien U2 und U9 erfolgen. Zudem soll der Linienweg der Buslinie 28 verändert werden, sodass diese Buslinie durch das neue Baugebiet führen wird. Das Neubaugebiet "Hilgenfeld" wird durch die geplante Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von Preungesheim zum Frankfurter Berg eine attraktive ÖPNV-Anbindung in die Frankfurter Innenstadt erhalten. Mit der Eröffnung der neuen Streckenabschnitte ins Europaviertel bzw. bis zum Frankfurter Berg soll die U5 dann mit 3- statt wie bisher mit 2-Wagen-Zügen verkehren und somit eine höhere Platzkapazität bieten können. Darüber hinaus ist zur weiteren Erschließung des Neubaugebiets "Hilgenfeld" eine neue Busverbindung zwischen Bonames und dem Nordwestzentrum angedacht. Generell werden regelmäßige Nachfrageerhebungen auf den ÖPNV-Linien durchgeführt, damit ggf. größerer Fahrzeuge eingesetzt und/oder Taktverdichtungen vorgenommen werden können. Zudem werden im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 - unterschiedliche Schienenerweiterungen im Bereich des Frankfurter Nordens untersucht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019OFOF 220/15Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. August 2019OAOA 440Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter NordenAnregung
  3. 7. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 191Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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