Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7, insbesondere in Bezug auf die Gewässer Steinbach, Westerbach und Nidda. Es wird erläutert, dass die Hochwassergefahr an der Nidda als gering eingeschätzt wird, während am Steinbach und Westerbach Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge erforderlich sind. Ziel ist es, die Hochwassersituation durch geeignete Maßnahmen zu verbessern und die Bevölkerung über Risiken und Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.
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Gaugrafenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.11.2025.
- Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB08.11.2024 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Gaugrafenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zur Frage 1:
Grundsätzlich ist als Folge von Starkregenereignissen zu unterscheiden zwischen
- einem Hochwasser, welches durch den Abfluss an Gewässern, die bei Starkregen über die Ufer treten, entsteht,
- einer Überflutung aus Entwässerungsanlagen, die das anfallende Niederschlagswasser nicht mehr aufnehmen können und dadurch überlaufen sowie
- wild abfließendem Wasser, welches dem natürlichen Gefälle folgend, außerhalb der Gewässerbetten oberflächlich abfließt.
Zur Beurteilung des Hochwasserrisikos im Ortsbezirk 7 sind also sowohl Überschwemmungsgebiete an den Gewässern (hier: Steinbach, Westerbach und Nidda) als auch die abseits der Gewässer liegenden Risikoflächen aus der Starkregengefahrenkarte zu berücksichtigen.
Aufgrund der Eigenschaften von Starkregenereignissen (große Niederschlagsmengen in kurzer Zeit) sind oft Hochwasserereignisse an den kleineren Gewässern die Folge. Dagegen wird die Hochwassergefahr an der Nidda, nach kleinräumigen Starkregenereignissen, als eher gering eingeschätzt. Zudem wurde die Nidda im Stadtgebiet Frankfurt in den 30er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts ausgebaut und bietet Schutz vor Hochwasserereignissen, welche statistisch gesehen einmal alle 100 Jahre vorkommen (sogenanntes HQ100).
Am Steinbach als eher kleines Gewässer besteht durchaus das Risiko, dass dieser nach einem Starkregenereignis über die Ufer tritt. Eine Ermittlung des Überschwemmungsgebietes zur Abschätzung der betroffenen Grundstücke liegt derzeit noch nicht vor. Am Westerbach liegt ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet vor, welches jedoch im Bereich oberhalb der Gaugrafenstraße, aufgrund des naturnahen Gewässerausbaus der vergangenen Jahre, durch das Land Hessen aktualisiert werden muss.
Zur Abschätzung der Überflutungsgefahr von Flächen abseits der Gewässer, durch wild abfließendes Wasser, stehen seit Oktober 2021 die Starkregengefahrenkarten über das Geoportal der Stadt Frankfurt allgemein zugänglich zur Verfügung. Sie liefern im Maßstab 1:2.000 Informationen zur Überflutungsgefahr der einzelnen Grundstücke (Wasserstände, Fließgeschwindigkeiten). Grundstückseigentümer:innen können sich somit eigenverantwortlich über das persönliche Risiko informieren und Vorsorge treffen.
Durch die jüngsten Überflutungsereignisse ergeben sich keine Auswirkungen auf die geplante Renaturierung der Nidda. Im Planungsprozess für die naturnahen Umbaumaßnahmen an der Nidda wurden Hochwasserereignisse bis zu einem HQextrem (ca. 1,5-fache Abflussmenge eines HQ100) berücksichtigt. Die Berechnungen sind notwendig, um den Nachweis zu führen, dass sich nach aktuellem Kenntnisstand die Hochwassersituation durch die Ausbaumaßnahmen am Gewässer nicht verschlechtert.
Zur Frage 2:
Der Einlaufbereich des Steinbaches in die Verrohrung oberhalb der Seniorenanlage Praunheimer Weg wurde vor drei Jahren baulich ertüchtigt, so dass nun auch größere Abflussmengen schadlos abgeleitet werden können.
Weiterhin wird die Rechenanlage durch die Stadtentwässerung Frankfurt regelmäßig unterhalten und gepflegt. Bei angekündigten Hochwasserereignissen wird diese durch das Betriebspersonal angefahren und auf mögliche Verklausungen geprüft. Darüber hinaus wird der Einlaufbereich elektronisch überwacht, so dass im Hochwasserfall Störungen kurzfristig erkannt und behoben werden können.
Zur Frage 3:
Nidda
Neben dem naturnahen Umbau des Hausener Wehres mit dem Anschluss von mehreren Altarmen im Ortsbezirk 7 sind derzeit keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Nidda geplant. Die Nidda ist bereits zum Schutz vor einem HQ100 ausgebaut.
Steinbach
Für den Steinbach liegt derzeit noch kein ermitteltes bzw. festgesetztes Überschwemmungsgebiet (Bereich, der durch ein HQ100 überschwemmt wird) vor. Dies stellt die Beurteilungsgrundlage dar, ob und wo Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge erforderlich sind. Durch die Stadtentwässerung Frankfurt wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Steinbachs unter Berücksichtigung von geplanten Neubaugebieten und angeschlossenen Siedlungsbereichen für das Stadtgebiet Frankfurt zu überprüfen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Bereits vor ca. 20 Jahren wurde die Abflusskapazität des Steinbachs unterhalb der Seniorenanlage bis zur Mündung in die Nidda erhöht, indem zu der Verrohrungstrecke ein offenes Gerinne angelegt wurde. Nach damaligem Planungsstand sollte der Steinbach auch oberhalb der Seniorenanlage naturnah umgestaltet und eine ca. 20 Meter breite Aue angelegt werden, in der sich das Gewässer eigenständig entwickeln und zusätzlicher Retentionsraum hätte geschaffen werden können. Die Planungen konnten aufgrund der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit nicht umgesetzt werden.
Nach Vorliegen der oben genannten Berechnungsergebnisse wird die Betroffenheit bei Hochwasser sowie eventuell notwendige Maßnahmen zum Hochwasserschutz neu bewertet.
Westerbach
Der Westerbach wurde in den vergangenen Jahren oberhalb der Gaugrafenstraße, auf einer Länge von 640 m, naturnah umgestaltet. Im Zuge dieser Maßnahme konnte zusätzliches Retentionsraumvolumen auf einer Fläche von ca. 2,6 ha geschaffen werden, welches für den Hochwasserrückhalt zur Verfügung steht.
Starkregenvorsorge
Die Vorsorge vor Überflutungsschäden in der Fläche bei Starkregen ist Gemeinschaftsaufgabe der Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge (Kanal, Straßen, Grünflächen, Feuerwehr, Stadtplanung usw.) und der Grundstückseigentümer:innen, die auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 5 Abs. 2) zum eigenverantwortlichen Schutz verpflichtet sind. Bei Starkregenereignissen kommt es vorrangig auf den Objektschutz der einzelnen Liegenschaft an. Dabei ist der Schutz gegen Rückstau aus dem Kanalnetz in die Grundstücksentwässerungsanlagen unabhängig hiervon erforderlich, da standardmäßig ein Einstau des Kanals bis zur Straßenoberkante möglich ist. Erkenntnisse aus Starkregenereignissen der letzten Jahre zeigen, dass viele Schäden durch funktionierende Rückstausicherungen, intakte Grundstücksentwässerungsleitungen, kleine Aufmauerungen oder andere einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können. Hier sind also auch die Grundstückseigentümer:innen nun gefordert, auf Grundlage der jetzt veröffentlichten Gefahrenkarten, selbst Risikovorsorge zu betreiben.
Zur Frage 4:
Warnmöglichkeiten
Kommt es zu einer Gefahrenlage, wie z.B. Hochwasser im Bereich der Frankfurter Stadtgewässer, kann die betroffene Bevölkerung derzeit über folgende Kanäle bzw. Medien gewarnt und informiert werden:
- Modulares Warnsystem (MoWaS) des Bundes: Über das MoWaS werden Warn-Apps wie zum Beispiel NiNA, KatWARN und hessenWarn direkt angesteuert.
- Rundfunkwarnmeldungen
Kurznachrichtendienst Twitter der Feuerwehr Frankfurt am Main
- Webseite der Feuerwehr Frankfurt am Main
- Lautsprecherdurchsagen
- Kontaktaufnahme mit dem geschalteten Bürgertelefon
- Webseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Der Magistrat verweist zu den einzelnen Punkten auf seine ausführliche Stellungnahme ST 272 vom 04.02.2022.
Darüber hinaus erfolgt die Warnung vor Starkregenereignissen und anderen Wetterextremen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) über die öffentlichen Medien und andere Angebote des DWD, wie z.B. Apps.
Installation Sirenennetz
Der Magistrat beabsichtigt die Installation eines flächendeckenden Sirenennetzes im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Die notwendigen Budgetmittel wurden im Haushalt bereitgestellt. Die Bedarfsplanung geht derzeit von insgesamt rund 150 Sirenenstandorten im Stadtgebiet aus. Dazu werden auch Standorte in den Stadtteilen Rödelheim, Praunheim und Hausen zählen. Die Frage nach konkreten Standorten kann erst mit dem Vorliegen der noch zu beauftragenden Fachplanung beantwortet werden. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist beabsichtigt, die anstehende Vergabe der Planungsleistung des künftigen Sirenennetzes eine Fachanwaltskanzlei hinzuzuziehen. Die Vorbereitungen hierfür laufen derzeit.
Zur Frage 5:
Grundsätzlich besteht eine Abhängigkeit der Landnutzung im Einzugsgebiet von Gewässern auf die Abflussbildung und somit auch auf die Überflutungsgefahr. Mit zunehmender Versiegelung der Flächen wird die Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und lokal zu versickern, eingeschränkt und es kommt vermehrt zu oberflächig abfließendem Wasser. Insbesondere bei kleinen Einzugsgebieten und Regenereignissen mit mittlerer Intensität sind die Art der Landnutzung, der Bewuchs und die Flächenversiegelung für Siedlungen und Verkehr sowie Entwässerungsanlagen (Drainagen, Kanalisation) relevante Faktoren, die Hochwasser verstärken können. Mit zunehmender Niederschlagsintensität nimmt der Einfluss der Landnutzung und des Versiegelungsgrades ab.
Sofern Flächen im Einzugsgebiet von Gewässern im Bereich der Stadt Frankfurt am Main versiegelt werden, wird seitens des Magistrats darauf hingewirkt, dass sich keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss ergeben. Generell wird bereits im Planungsprozess darauf geachtet, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zurückgehalten, in den Untergrund versickert bzw. erst zeitverzögert in die Gewässer abgegeben wird, um die Hochwassersituation nicht zu verschärfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 63/7Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2021OFOF 68/7Hochwasserschutzmaßnahmen in Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021VV 210Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7Anfrage
- 14. Februar 2022STST 365Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
- 29. August 2022STST 1962Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
- 6. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 604Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab