Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!
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Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für die Gutenbergstraße aus. Die Abtrennung vom motorisierten Verkehr durch Poller ermöglicht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und sichert die Vernetzung für Rad- und Fußverkehr. Es wird keine Notwendigkeit für eine Änderung der aktuellen Situation gesehen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf die Aussagen in der angesprochenen Stellungnahme ST 1039 aus dem Jahr 2017. An den Umständen hat sich nichts geändert: Die Abtrennung dieses Teilstücks der Gutenbergstraße vom motorisierten Individualverkehr durch Poller lässt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu. Die Vernetzung in Nord-Süd-Richtung beispielsweise wird sowohl für den Rad- als auch für den Fußverkehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat weiterhin keine Veranlassung für die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2016OMOM 772Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 182Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 6. Juni 2017STST 1039Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 29. September 2020OFOF 1455/1Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 20. Oktober 2020OMOM 6700Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Direktanregung
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 227 WochenSTST 588Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab