Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1039
Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße Die Verkehrsfläche der Gutenbergstraße zwischen den Richtungsfahrbahnen der Frankenallee ist durch Betonpoller und Markierungen vom motorisierten Individualverkehr abgetrennt und in dieser Form vielfältig nutzbar - u. a. für den querenden Fuß- und Radverkehr zur Vernetzung auf Stadtteilebene in Nord-Süd-Richtung. Der Magistrat sieht derzeit keine Veranlassung für die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens, da dieses keinen Einfluss auf die zuvor beschriebenen Nutzungen und die verkehrliche Situation an dieser Stelle hätte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2016OFOF 151/1Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016OMOM 772Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 182Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 6. Juni 2017Sie sind hierSTST 1039Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 29. September 2020OFOF 1455/1Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 20. Oktober 2020OMOM 6700Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Direktanregung
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 588Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab