Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße
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Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 772 entstanden aus Vorlage: OF 151/1 vom 11.10.2016
Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit noch öffentliche Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen und im Einziehungsverfahren entwidmet wird.
Begründung: Der oben genannte Bereich Frankenallee/Gutenbergstraße ist bereits seit längerer Zeit dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen. Er ist Teil des Mittelstreifens der Frankenallee. Auf Anregung des Ortsbeirates 1 wurde die vorgenannte Stelle bereits abgepollert, um den dortigen Fußgängern Sicherheit zu geben. Als nächster Schritt ist eine Entwidmung und Einziehung sehr sinnvoll, logisch und folgerichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2016OFOF 151/1Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 772Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 182Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 6. Juni 2017STST 1039Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 29. September 2020OFOF 1455/1Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 20. Oktober 2020OMOM 6700Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Direktanregung
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 588Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats