Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, ein Teileinziehungsverfahren für einen Abschnitt der Gutenbergstraße einzuleiten, um die Fläche der Bevölkerung zugänglich zu machen und die Klimabilanz zu verbessern. Die Fläche soll entsiegelt und mit Grünpflanzen sowie Aufenthaltsbereichen aufgewertet werden.
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Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Teileinziehungsverfahren für diesen Abschnitt der Gutenbergstraße einzuleiten und 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Nutzungen auf dieser Fläche möglich wären.
Begründung
Es handelt sich hier um eine versiegelte Fläche in einem ohnehin stark versiegelten Gebiet. Die Fläche wird nicht genutzt und bietet sich im derzeitigen Zustand auch an keiner Stelle zur Nutzung an. Das Grundstück sollte - auch wenn es nicht groß ist - einer Nutzung zugeführt werden, die der Bevölkerung zugutekommt und auch die Klimabilanz in diesem Gebiet verbessert. Auf die Parkflächen entlang dieser Fläche hat die Maßnahme keine Auswirkungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2016OFOF 151/1Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016OMOM 772Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017STST 182Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 6. Juni 2017STST 1039Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/GutenbergstraßeStellungnahme
- 29. September 2020OFOF 1455/1Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Ortsbeiratsantrag · U.B.
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6700Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Direktanregung
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 588Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme