Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 576
Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage III Wie in der Stellungnahme ST 1217 vom 19.09.2014 bereits ausgeführt wurde, ist der Magistrat (das Grünflächenamt) weiterhin bemüht, bei der Belegung der Gebrüder-Hommel-Anlage einen Freiraum der Nichtbelegung zu berücksichtigen um die Anwohner nicht zu stark zu belasten. In 2014 wurden insgesamt 11 Nutzungen der Gebrüder-Hommel-Anlage beantragt, sieben davon wurden genehmigt. Unter den genehmigten Sondernutzungen befand sich ebenfalls der Weihnachtsbaumverkauf bei dem es sich um eine jährlich wiederkehrende Sondernutzung handelt. Die Fläche, die für den Weihnachtsbaumverkauf zur Verfügung gestellt wird, hat sich in den letzten Jahren weder vergrößert noch anderweitig verändert. Bei dem in der Anregung benannten Fußweg auf der linken Seite der Gebrüder-Hommel-Anlage handelt es sich um Trampelpfade und nicht um einen ausgewiesenen Fuß- oder Radweg. Der offiziell ausgewiesene Fuß- und Radweg führt entweder über den Festplatz direkt oder aber, bei Belegung des Platzes, rechts an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbei (siehe auch beigefügten Planausschnitt). Somit wird aus Sicht des Magistrats keine Einschränkung der Benutzbarkeit der Gebrüder-Hommel-Anlage für Fußgänger als auch Radfahrer gesehen. Anlage 1 (ca. 226 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2014STST 770Instandsetzung des Fuß-/Radwegs zwischen Sportanlage Nord und Jean-Monnet-Straße (Bundesautobahn 661)Stellungnahme
- 1. September 2014STST 1148Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageStellungnahme
- 15. Dezember 2014OFOF 739/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2015OMOM 3783Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIDirektanregung
- 13. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 576Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab