Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1148
Betreff: Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage Die Gebrüder-Hommel-Anlage wird für Veranstaltungen künftig nur reduziert zur Verfügung gestellt werden, um den Belangen der Bevölkerung mehr Rechnung zu tragen. Der Magistrat - Grünflächenamt - wird dafür Sorge tragen, dass die alljährliche Nutzung reduziert wird. Ebenso wird im Zusammenhang mit künftigen Sondernutzungen der Antragsteller darauf hingewiesen, welche Bereiche der Gebrüder-Hommel-Anlage im Rahmen seiner Sondernutzung nicht belegt werden dürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2014OFOF 621/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014OMOM 3183Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageDirektanregung
- 6. Juni 2014STST 770Instandsetzung des Fuß-/Radwegs zwischen Sportanlage Nord und Jean-Monnet-Straße (Bundesautobahn 661)Stellungnahme
- 1. September 2014Sie sind hierSTST 1148Nutzung der Gebrüder-Hommel-AnlageStellungnahme
- 15. Dezember 2014OFOF 739/10Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2015OMOM 3783Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIDirektanregung
- 13. April 2015Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 576Nutzung der Gebrüder-Hommel-Anlage IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab