Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Mieterhöhung in den Frankfurter Bürgerhäusern hier: Stadthalle Bergen und Volkshaus Enkheim

Vorlagentyp: STMagistrat
56 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 574

Betreff: Mieterhöhung in den Frankfurter Bürgerhäusern hier: Stadthalle Bergen und Volkshaus Enkheim Mit der vorliegenden Drucksache OA 702 soll die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auffordern, die "faktische Mieterhöhung" für die Anmietung der Räume in den Frankfurter Bürgerhäusern aufzuheben. Leider ist die in der Anregung verwendete Terminologie sehr unklar und lässt deshalb einen gewissen Interpretationsspielraum zu. In der Tat wird von der Vermieterin für die Anmietung der Räume in den Frankfurter Bürgerhäusern eine Miete erhoben. Die letzte Mieterhöhung, die die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH vornahm, fand mit Wirkung vom 01.01.2014 statt und betrug durchschnittlich 3%. Diese Mieterhöhungen in den Frankfurter Bürgerhäusern beschließen aber weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung, sie unterliegen vielmehr der alleinigen Hoheit der Aufsichtsgremien der ABG Frankfurt Holding GmbH/Saalbau Betriebsgesellschaft mbH. Diese "Miete" zahlen aber bei weitem nicht alle Nutzer selbst. Betroffen von diesen Mieten sind kommerzielle und private Mieter, sowie die Stadt Frankfurt am Main, weil diese der Vermieterin für solche Mietvorgänge, die von als mietzuschussberechtigt anerkannten Nutzern vorgenommen werden, die Differenz zwischen deren Eigenbeteiligungen und der tatsächlichen Miete erstatten muss, was ganz erhebliche Haushaltsmittel in Anspruch nimmt. Sollte hingegen mit "faktischer Mieterhöhung" etwa die zum 01.01.2016 erfolgte Anhebung der von ansonsten mietbefreiten Vereinen zu entrichtenden Eigenbeteiligungen entsprechend den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Mietzuschussrichtlinien gemeint sein, so sei noch einmal in Erinnerung gerufen, dass diese lediglich in der eher symbolischen Höhe von einem Euro erfolgte. Um das praktizierte System der Gewährung von städtischen Mietzuschüssen in Bürgerhäusern hier noch einmal zu verdeutlichen: Ein von der Stadt als mietzuschussberechtigt anerkannter Verein kann beispielsweise den großen Saal eines Bürgerhauses, der regulär auch gerne einmal bis zu 1.800.- € "Miete" und mehr kostet, für eine pauschale Eigenbeteiligung von nur 23.- € ganztägig (!) nutzen. Die Differenz zu der tatsächlichen Miete trägt die Stadt. Da dieses System der Subventionierung bereits als ausgesprochen großzügig erachtet wird und hinsichtlich seiner Dimension keinen Vergleich mit anderen Kommunen zu scheuen braucht, ist es auch seitens des Magistrats nicht beabsichtigt, bei der Stadtverordnetenversammlung eine Reduzierung der Höhe der aktuellen Eigenbeteiligungen zu initiieren. Insofern findet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, § 4546 mit seiner darin festgeschriebenen Erhöhung der Eigenbeteiligungen um jeweils einen Euro zum 01.01. eines Jahres nach wie vor und bis auf weiteres Anwendung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2015BB 94Zuschüsse an berechtigte Institutionen zur Anmietung von Räumen der Saalbau Betriebsgesellschaft mbHMagistratsbericht
  2. 17. Dezember 2015OFOF 350/16Mieterhöhung in den Frankfurter Bürgerhäusern hier: Stadthalle Bergen und Volkshaus EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE
  3. 12. Januar 2016OAOA 702Mieterhöhung in den Frankfurter Bürgerhäusern hier: Stadthalle Bergen und Volkshaus EnkheimAnregung
  4. 29. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 Wochen
    STST 574Mieterhöhung in den Frankfurter Bürgerhäusern hier: Stadthalle Bergen und Volkshaus Enkheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen