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Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 571

Betreff: Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen Tatsächlich hat sich die Ausfallquote der ohnehin störanfälligen Gasleuchten im Stadtgebiet Frankfurt am Main in letzter Zeit erhöht. Hauptgrund für diese Erhöhung ist der notwendige Einsatz thoriumfreier Glühkörper in den Gasleuchten. Auf Grund neuer Umwelt- und Strah-lenschutzgesetze können die früher verwendeten thoriumhaltigen und somit radioaktiv strahlenden Glühkörper nicht mehr in der Straßenbeleuchtung der Stadt Frankfurt am Main verwendet werden. Leider besitzen die derzeit eingesetzten thoriumfreien Glühkörper eine deutlich kürzere Nutzungsdauer, als die früher verwendete thoriumhaltige Ausführung. Der Rückbau der Gasleuchten und der Einsatz moderner, lichttechnisch optimierter Elektro-leuchten konnte in der Vergangenheit wegen Bürgerprotesten und eines daraus folgenden Moratoriums leider nicht früher erfolgen. Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014, wird die Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main, hauptsächlich unter Berücksichtigung der Er-gebnisse von Standsicherheitsprüfungen, durch elektrische Leuchten ersetzt. Diese Ergebnisse fordern den dringenden Austausch eines Großteils der vorhandenen, "alten" Gasbeleuchtungsmasten im gesamten Stadtgebiet. Die Reihenfolge der Umrüstungen erfolgt nicht regionenbezogen, sondern stadtweit auf Grundlage der Standsicherheitsprüfungen. Bisher wurden im Ortsbezirk 6 die Straßen "Am Gemeindegarten", "An der Kreuzheck", die Autogenstraße und die Gerolsteiner Straße mit insgesamt 64 Leuchten von Gasbetrieb auf Elektrobetrieb umgerüstet. Für das Jahr 2017 sind im Ortsbezirk 6 derzeit keine Straßen zur Umrüstung von Gasbeleuchtung auf Elektrobeleuchtung vorgesehen. Alle Straßenleuchten, sowohl die Elektroleuchten als auch die Gasleuchten werden in re-gelmäßigen Abständen durch die mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung beauftragte SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH auf ihre Funktion geprüft. Wie bereits oben beschrieben, sind die Gasleuchten auf Grund ihrer veralteten Technik besonders störanfällig. Die Stadt ist somit auch auf Meldungen der Bürger angewiesen um Leuchtenstörungen möglichst schnell zu beseitigen. Es wurde daher schon vor einigen Jahren eine Mel-deplattform auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zur Meldung von Leuchtenstö-rungen im Stadtgebiet eingerichtet. Diese ist unter: www.frankurt.de>Rathaus>was erledige ich wo>Straßenbeleuchtung>defekte Leuchten melden zu finden. Selbstverständlich können Störungen auch direkt bei der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH unter: Telefon: +49 (0)69 213 26081 (innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ServiceLine der SRM) Telefon: +49 (0)69 213 26050 (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, Anrufbeantworter zur Meldung defekter Straßenbeleuchtung) Telefax: +49 (0)69 213 326080 E-Mail: stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de Internet: http://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung.html gemeldet werden. Die Reparaturen erfolgen im Allgemeinen dann innerhalb weniger Tage.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2016OFOF 250/6Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. November 2016OMOM 961Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsenDirektanregung
  3. 13. März 2017Sie sind hier
    STST 571Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen
    Stellungnahme
  4. 1. Mai 2017OFOF 399/6Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 16. Mai 2017OAOA 154Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenAnregung
  6. 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1805Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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