Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1805
Betreff: Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigen Da auf Grundlage der Planung für das Jahr 2017 schon alle Maßnahmen fixiert sind und sich in der Umsetzung befinden, kann im Ortsbezirk 6 keine Umrüstung von weiteren Gasleuchten erfolgen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Reduzierung der im Haushalt bereitgestellten Mittel für den Gasrückbau wird sich das geplante Zeitfenster verlängern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Standsicherheit der Beleuchtungs-masten, sowie der Prüfung zur Möglichkeit der Nutzung von Synergieeffekten von Umrüstmaßnahmen im Zuge geplanter Straßenbauprojekte oder Baumaßnahmen anderer Versorgungsträger, werden weitere zur Umrüstung anstehende Straßen im Ortsbezirk 6 für das Jahr 2018 in die Planung einbezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2016OFOF 250/6Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2016OMOM 961Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsenDirektanregung
- 13. März 2017STST 571Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsenStellungnahme
- 1. Mai 2017OFOF 399/6Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Mai 2017OAOA 154Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenAnregung
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1805Umrüstungsprogramm für Gaslaternen massiv beschleunigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab