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Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums

Vorlagentyp: STMagistrat
185 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567

Betreff: Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Zu den Fragen:

  1. Es liegen keine neuen Informationen vor. Das Land Hessen ist mit einem Projektentwickler im Gespräch. Einen Investor gibt es bisher noch nicht.
  2. Der Magistrat ist an einer Mischnutzung des Areals interessiert. Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan 556: Messeviertel/Hemmerichsweg vom 08.05.
  3. Der B-Plan sieht auch ein Hochhaus vor. Zudem ist ein kleineres Hochhaus, auf dem Grundstück des Evangelischen Regionalverbandes, im Hochhaus-Entwicklungsplan dargestellt.
  4. Der Bebauungsplan gibt eine Kerngebiets-Nutzung (MK) gemäß § 7 Baunutzungsverordnung vor. In einem Kerngebiet sind Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Somit steht der Errichtung einer Sporthalle grundsätzlich nichts entgegen.
  5. Eine MK-Nutzung lässt auch eine Wohnnutzung zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums fordert der B-Plan, 30 % der Geschossfläche, die oberhalb des siebten Geschosses liegt, für Wohnungen zu verwenden. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf bezüglich des bestehenden Planrechts ist daher nicht zu erkennen.
  6. Wann mit einer Bebauung des gesamten Blocks oder Teilen des Areals zu rechnen ist, ist nicht absehbar, solange das Land Hessen keinen Grundstückskäufer und damit potentiellen Investor gefunden hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2014OFOF 412/1Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2014VV 954Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsAnfrage
  3. 28. April 2014Sie sind hier
    STST 567Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums
    Stellungnahme
  4. 26. August 2016OFOF 100/1Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenOrtsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
  5. 30. August 2016OMOM 482Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenDirektanregung
  6. 30. Januar 2017STST 227Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen.Stellungnahme
  7. 8. Mai 2017OFOF 287/1Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 23. Mai 2017OMOM 1699Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Direktanregung
  9. 18. August 2017Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 1538Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene TurnhalleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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