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Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen

Vorlagentyp: OM
482 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Idee
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 26.08.2016

Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Vorgang: V 954/14 OBR1; ST 567/14 Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle in der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, sodass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Laut aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für eine Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen; 2. mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche/Turnhalle); 3. auf die Landesregierung dahin gehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden, an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden.

Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2014OFOF 412/1Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2014VV 954Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsAnfrage
  3. 28. April 2014STST 567Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsStellungnahme
  4. 26. August 2016OFOF 100/1Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenOrtsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
  5. 30. August 2016Sie sind hier
    OMOM 482Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen
    Direktanregung
  6. 30. Januar 2017STST 227Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen.Stellungnahme
  7. 8. Mai 2017OFOF 287/1Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 23. Mai 2017OMOM 1699Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Direktanregung
  9. 18. August 2017STST 1538Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene TurnhalleStellungnahme
  10. 16. August 2019STST 1579a) Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen b) Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Stellungnahme
  11. 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 482 WochenSTST 987a) Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen b) Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

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