Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums
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Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 entstanden aus Vorlage: OF 412/1 vom 31.01.2014
Betreff: Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie ist der momentane Stand der Verkaufsgespräche des Landes Hessen.
- Welche Absichten verfolgt der Magistrat im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bebauung des Bereichs?
- Bestehen Möglichkeiten, auf diesem Gelände eine Sporthalle für die Falkschule zu errichten?
- Beabsichtigt der Magistrat, Wohnraum planerisch zu sichern?
- Wann ist mit der Realisierung eines Neubaus zu rechnen? Begründung: Seit dem Umzug der Polizei ist in diesem Bereich nichts geschehen, obwohl das Areal hohes stadtgestalterisches Potenzial besitzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014OFOF 412/1Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014Sie sind hierVV 954Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsAnfrage
- 28. April 2014STST 567Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsStellungnahme
- 26. August 2016OFOF 100/1Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenOrtsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
- 30. August 2016OMOM 482Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenDirektanregung
- 30. Januar 2017STST 227Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen.Stellungnahme
- 8. Mai 2017OFOF 287/1Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Mai 2017OMOM 1699Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Direktanregung
- 18. August 2017Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 1538Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene TurnhalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen