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Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen

Vorlagentyp: OFSPDfraktionslos
482 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder- und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, so dass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Lt. aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen/nutzen mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche / Turnhalle) auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule Hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu vervwenden ( ST567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes.

Inhalt

Antrag vom 26.08.2016, OF 100/1

Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder- und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, so dass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Lt. aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen/nutzen mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche / Turnhalle) auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden.

Begründung: Die Falkschule Hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Dies ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle verweigert, mit der Begründung, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium, zu vervwenden ( ST567 von 2014). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2016, OF 73/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2014OFOF 412/1Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2014VV 954Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsAnfrage
  3. 28. April 2014STST 567Zukunft des Geländes des ehemaligen PolizeipräsidiumsStellungnahme
  4. 26. August 2016Sie sind hier
    OFOF 100/1Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen
    Ortsbeiratsantrag · SPD, fraktionslos
  5. 30. August 2016OMOM 482Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessenDirektanregung
  6. 30. Januar 2017STST 227Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen.Stellungnahme
  7. 8. Mai 2017OFOF 287/1Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Ortsbeiratsantrag · SPD
  8. 23. Mai 2017OMOM 1699Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Direktanregung
  9. 18. August 2017STST 1538Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene TurnhalleStellungnahme
  10. 16. August 2019STST 1579a) Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen b) Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Stellungnahme
  11. 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 482 WochenSTST 987a) Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen b) Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 482 2016 1. Die Vorlage OF 73/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 100/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 100/1 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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