Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 554
Betreff: Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden Der Magistrat verfolgt als Standort für ein provisorisches Gymnasium nur noch die ehemalige Erweiterungsfläche für den Friedhof Westhausen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" soll anstelle eines zuvor angedachten Provisoriums nun die Realisierung eines Gymnasiums am endgültigen Standort so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Derzeit planungsrechtlich ist für die Umsetzung eines provisorischen Gymnasiums am Standort Westhausen eine Befreiung von der Festsetzung "öffentliche Grünfläche - Friedhof" im dort noch rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 329 "Westlich Ludwig-Landmann-Straße" vom 26.08.1980 erforderlich. Diese kann erteilt werden, da für die ehemals geplante Friedhoferweiterung kein Bedarf mehr besteht und die Errichtung eines provisorischen Gymnasiums den langfristigen Zielen des Bebauungsplans Nr. 904 nicht entgegensteht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 904 "Nördlich Kollwitzstraße" soll für das Gebiet der ehemals geplanten Friedhofserweiterung Westhausen Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts des Schulprovisoriums ist für den Sommer 2016 geplant. Voraussetzung für den Bau des Gymnasiums und der Sporthalle am Standort Bonames - Am Eschbachtal sind die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", die Zuteilung der entsprechenden Grundstücke im Rahmen des Umlegungsverfahrens, die Fertigstellung der Ortsrandstraße, die Herstellung und der Anschluss an die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Fertigstellung der entsprechenden Gebäude. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" und damit das Planungsrecht für das Gymnasium werden für das erste Halbjahr 2018 angestrebt. Das Umlegungsverfahren und die Erschließungsmaßnahmen werden sich anschließen und teilweise sofern möglich parallel durchgeführt. Eine konkrete Zeitplanung für die Inbetriebnahme der U-Bahn-Haltestelle liegt noch nicht vor. Ziel ist es diese mit der Inbetriebnahme der Schule zu koordinieren. Eine Inbetriebnahme des Schulbaus wird derzeit für 2022 angestrebt. Ein alternatives, ebenso zügig bebaubares Schulgrundstück für einen endgültigen Standort eines Gymnasiums gibt es nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse im Frankfurter Norden nicht. Mit Blick auf die zu erfüllenden Rahmenbedingungen (Eigentum, schnelle Verfügbarkeit, Grundstückszuschnitt, Planungsrecht und Erschließung) drängt sich auch ein provisorischer Standort im Frankfurter Norden nicht auf. Am temporären Schulstandort Friedhof Westhausen werden für den Betrieb des Gymnasiums sehr gute räumliche Bedingungen sowie genügend Freifläche zur Verfügung stehen, die Adresse ist außerdem sehr gut erreichbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 912/10Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015VV 1535Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenAnfrage
- 29. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 554Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab