Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden
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Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1535 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 16.11.2015
Betreff: Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Die Bebauungspläne B 516 und B 904 haben scheinbar noch keine ausreichende Rechtskraft um ein provisorisches bzw. endgültiges Gymnasium errichten zu können. Welcher planungsrechtliche Zeitansatz ist jeweils für die Umsetzung eines provisorischen Gymnasiums anzusetzen? 2.1 Welcher Zeitplan liegt dem Lösungsvorschlag des Planungsdezernenten zugrunde? 2.2 Wann könnte dieses Provisorium in "Bonames-Ost" frühestens in Betrieb genommen werden? 2.3 Wann könnte die U-Bahn-Haltestelle frühestens in Betrieb genommen werden? 2.4 Wann könnte diese Sporthalle des endgültigen Gymnasiums frühestens in Betrieb genommen werden? 2.5 Wann könnte dieses endgültige Gymnasium frühestens in Betrieb genommen werden?
- Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirates 10, dass die Investition für ein Provisorium in Holzmodulbauweise, bei entsprechender Ausplanung im Anschluss daran zur Weiternutzung als Grundschulgebäude geeignet sein kann?
- Laut Presseberichten gibt es weitere Flächen, die für das Gymnasium im Frankfurter Norden infrage kommen. Wo liegen diese? Wären diese ebenso zügig bebaubar und wann ist mit der Entscheidung für einen endgültigen Standort zu rechnen? Begründung: Während der Informationsveranstaltung am 11.11.2015 verkündete der Planungsdezernent den Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich: "Die Stadt Frankfurt benötigt dringend bis zu drei neue Gymnasien." Der Planungsdezernent vermittelte den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck, dass aus seiner (somit wohl planungstechnischen bzw. planungsrechtlichen) Sicht, das erste fertigstellbare Gymnasium im Baugebiet "Bonames-Ost" entstehen wird, da es "hier am zügigsten und einfachsten umsetzbar sei". Dieses solle als Provisorium auf der vorgesehenen Grundschulfläche gegenüber dem angedachten Standort des Gymnasiums errichtet und in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig solle frühzeitig der Bau der sowieso dort vorgesehenen U-Bahn-Station stattfinden, um die optimale Erreichbarkeit des Gymnasiums für die Schülerinnen und Schülern sicherzustellen. Parallel hierzu würde man bereits mit dem Bau des eigentlichen Gymnasium-Komplexes sowie der dazugehörenden Sporthalle beginnen. All diese überzeugt vorgebrachten Aussagen ließen vermuten, dass diese Vorträge auch im Magistrat Konsens seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 912/10Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015Sie sind hierVV 1535Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenAnfrage
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 554Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen