Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden
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Aktuelle Presseberichte verursachen massive Verwirrungen im Frankfurter Norden, da sie im Widerspruch zu Aussagen des Planungsdezernenten stehen. Deshalb
Inhalt
Antrag vom 16.11.2015, OF 912/10
Betreff: Künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden Aktuelle Presseberichte verursachen massive Verwirrungen im Frankfurter Norden, da sie im Widerspruch zu Aussagen des Planungsdezernenten stehen. Deshalb möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird zu den nachfolgenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Die Bebauungspläne B516 und B904 haben scheinbar noch keine ausreichende Rechtskraft um ein provisorisches bzw. endgültiges Gymnasium errichten zu können. Welcher planungsrechtliche Zeitansatz ist jeweils für die Umsetzung eines "provisorischen Gymnasiums" anzusetzen?
- Welcher Zeitplan liegt dem Lösungsvorschlag des Planungsdezernenten zugrunde?
- a)Wann könnte dieses Provisorium in "Bonames-Ost" frühestens in Betrieb genommen werden?
- b)Wann könnte die U-Bahnhaltestelle frühestens in Betrieb genommen werden?
- c)Wann könnte diese Sporthalle des endgültigen Gymnasiums frühestens in Betrieb genommen werden?
- d)Wann könnte dieses endgültige Gymnasium frühestens in Betrieb genommen werden?
- Teilt der Magistrat die Auffassung, dass die Investition für ein Provisorium in Holzmodul-bauweise, bei entsprechender Ausplanung, im Anschluss daran zur Weiternutzung als Grundschulgebäude geeignet sein kann?
- Laut Presseberichten gibt es weitere Flächen, die für das Gymnasium im Frankfurter Norden infrage kommen. Wo liegen diese, wären diese ebenso "zügig bebaubar" und wann ist mit der Entscheidung für einen endgültigen Standort zu rechnen? Begründung: Während der Informationsveranstaltung am 11.11.2015 verkündete der Planungsdezernent den Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich: Die Stadt Frankfurt benötigt dringend bis zu drei neue Gymnasien. Der Planungsdezernent vermittelte den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck, dass aus seiner (somit wohl planungstechnischen bzw. planungsrechtlichen) Sicht, das erste fertigstellbare Gymnasium im Baugebiet "Bonames-Ost" entstehen wird. Da es "hier am zügigsten und einfachsten umsetzbar sei". Dieses solle als Provisorium auf der vorgesehenen Grundschulfläche gegenüber dem angedachten Standort des Gymnasiums errichtet und in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig solle frühzeitig der Bau der sowieso dort vorgesehenen U-Bahn Station stattfinden, um die optimale Erreichbarkeit des Gymnasiums für die Schülerinnen und Schülern sicherzustellen. Parallel hierzu würde man bereits mit dem Bau des eigentlichen Gymnasiums-Komplexes sowie der dazugehörenden Sporthalle beginnen. All diese überzeugt vorgebrachten Aussagen ließen vermuten, dass diese Vorträge auch im Magistrat Konsens seien.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015Sie sind hierOFOF 912/10Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015VV 1535Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenAnfrage
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 554Künftiges Gymnasium im Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme