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Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Weltraum

Vorlagentyp: STMagistrat
123 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53

Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Weltraum 1. und 2. Der Bauträger hat sich gegenüber dem Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt a.M. vertraglich verpflichtet, die Kita Weltraum in der Renoirallee zu erstellen und kostenfrei zu übertragen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurde der Besitz dem Stadtschulamt übertragen, das seinerseits einen Vertrag mit dem Träger der Kindertagesstätte geschlossen hat. Die Übereignungsverpflichtung sollte laut Vertrag durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert werden. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde vom Notariat nicht beantragt, sodass keine Sicherung im Grundbuch erfolgte. Durch die Insolvenz des Bauträgers konnte der Insolvenzverwalter nach der Insolvenzordnung die Nichterfüllung des Vertrages wählen. Er hat diese Option gezogen, verweigert die kostenfreie Übertragung und verlangt die Herausgabe des Gebäudes respektive den Abschluss eines Mietvertrages. Auf den Betrieb der Kindertagesstätte hat dies zunächst keinen tatsächlichen Einfluss. Die Stadt Frankfurt a.M. beruft sich bislang auf die Rechtmäßigkeit des Erschließungsvertrags und die Wirksamkeit der kostenlosen Überlassung des Gebäudes. Parallel dazu wurde eine umfassende rechtliche Prüfung beauftragt. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Herausgabe des Gebäudes einzuklagen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Die Stadt Frankfurt würde sich gegen eine solche Herausgabeforderung selbstverständlich juristisch zur Wehr setzen. Nach der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins versucht der Insolvenzverwalter derzeit, das Gebäude freihändig zu veräußern. Sollte eine solche Veräußerung erfolgen, stünde der Stadt Frankfurt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 BauGB zu, da das Grundstück bauplanungsrechtlich als Fläche für den Gemeinbedarf -Kindertagesstätte- ausgewiesen ist. Damit ist sichergestellt, dass kein Dritter gegen den Willen der Stadt Eigentümer der Immobilie wird. Allerdings hätte die Stadt in diesem Fall den Kaufpreis für die Immobilie zu zahlen. Im Übrigen schützt die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf grundsätzlich davor, dass das Grundstück zu einem anderen Zweck genutzt wird. 3. Der Notar war im städtebaulichen Vertrag zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Erschließungsträger beauftragt, die Eintragung der Auflassungsvormerkung zu beantragen. Dies ist nicht erfolgt. Wer im Ergebnis für die Nichteintragung verantwortlich ist, wird zu klären sein, falls sich ein Schaden konkretisieren sollte. 4. und 5. Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstehen wird, ist derzeit nicht absehbar. Primäres Ziel des Magistrats ist die Umsetzung der ursprünglichen Verträge und die kostenfreie Übertragung der Kindertagesstätte. Unabhängig davon kann der Betreiber aufgrund seiner Verträge mit dem Stadtschulamt bis auf Weiteres die Kindertagesstätte wie bisher weiter betreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2014OFOF 394/12Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-RaumOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
  2. 10. Oktober 2014OMOM 3567Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-RaumDirektanregung
  3. 12. Januar 2015Sie sind hier
    STST 53Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Weltraum
    Stellungnahme
  4. 4. Mai 2015OFOF 449/12Erwerb des Anwesens .Kindertagesstätte Welt-Raum., Renoirallee 34Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP
  5. 9. Januar 2016OFOF 521/12Anfrage zum Status des Erwerbvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34Ortsbeiratsantrag · CDU
  6. 22. Januar 2016VV 1570Anfrage zum Status des Erwerbvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34Anfrage
  7. 29. März 2016STST 555Anfrage zum Status des Erwerbsvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34Stellungnahme
  8. 23. Oktober 2016OFOF 97/12Sachstand Kita WeltraumOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 4. November 2016VV 247Sachstand Kita Welt-RaumAnfrage
  10. 17. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 123 WochenSTST 389Sachstand Kita Welt-RaumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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