Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4,…
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Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 537
Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage Die angeregte Richtungstafel, VZ 625, stellt eine zusätzliche Beschilderung dar, welche nur angeordnet werden darf, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung für Rechtsgüter erheblich übersteigt. Gegenwärtig ist für den Magistrat weder eine besondere Gefahrenlage in diesem Bereich bekannt, noch liegen besondere Umstände vor, welche die angeregte zusätzliche Beschilderung rechtfertigen würde. Hinsichtlich des angeregten Verkehrszeichens VZ 131 StVO wird der Anregung entsprochen, da die Sicht auf die Lichtsignale durch die Kurve und Bäume eingeschränkt ist. Das Zusatzzeichen Z 1000-21 ist jedoch entbehrlich, da sich die Lichtzeichenanlage erst im weiteren Verlauf der Züricher Straße befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2014OFOF 250/15Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen.625) an der Lärmschutzwand zur KleingartenanlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2015OMOM 3763Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur KleingartenanlageDirektanregung
- 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 537Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur KleingartenanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab