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Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
84 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 515

Betreff: Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellen

  1. Aus Sicht des Magistrats erfordern Größe und Lage des Plangebiets die Untersuchung mehrerer städtebaulicher Entwurfsvarianten, um die bestmögliche Bebauung für das Gebiet zu finden. Die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens ist vorgesehen. In den Planungsprozess wird der Magistrat alle Interessen und Anforderungen, die an ein Neubaugebiet zu stellen sind, einbeziehen. Frühzeitig werden Ämter und Behörden gehört und bei Vorliegen erster Planungen die Öffentlichkeit beteiligt. Eine Vorgabe für den Planungsprozess wird es sein, den Wohnungsbedarf unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, um eine ausgewogene soziale Durchmischung im Baugebiet zu erhalten. Planerisch wird dies sowohl Niederschlag in Form unterschiedlicher Gebäudetypen vom Einfamilienhaus bis zum Geschosswohnungsbau finden als auch durch die Umsetzung eines Anteils von 30% gefördertem Wohnungsbau. Die Prüfung der Ausstattung und Versorgung mit Einrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur wird ebenfalls in den Planungsprozess eingestellt. Erforderliche Plätze und Flächen für Kindertagesstätten, Hort und Schule sind nachzuweisen bzw. im Neubaugebiet vorzusehen. Die verkehrliche Erschließung für den Autoverkehr und die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden geprüft. Im Rahmen des Planverfahrens sind Lösungen darzustellen bzw. insbesondere bei der Anbindung an den ÖPNV Möglichkeiten der Verbesserung zu suchen. Auf die Lärmbelastung durch die Main-Weser-Bahn ist sowohl im städtebaulichen Entwurf durch Stellung und Ausrichtung von Gebäuden einzugehen, als auch durch Planung und Umsetzung notwendiger Schallschutzmaßnahmen.
  2. Der Magistrat wird die Planungen frühzeitig im Ortsbeirat vorstellen. Darüber hinaus wird es im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mehrfach die Möglichkeit der Beteiligung und das Einbringen von Anregungen, Ideen und Kritik für die Öffentlichkeit wie auch den Ortsbeirat geben.
  3. Der formale Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens wird seitens des Magistrats in jedem Fall eingehalten. Alle Belange - öffentliche und private - sind im Verfahren zu berücksichtigen und abzuwägen. Mit der Beteiligung des Ortsbeirats, der Öffentlichkeit und von Ämtern und Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Planung ist sichergestellt, dass alle Argumente aufgenommen und gewürdigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2013OFOF 503/10Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. Januar 2014OMOM 2797Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellenDirektanregung
  3. 11. April 2014Sie sind hier
    STST 515Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellen
    Stellungnahme
  4. 20. Mai 2014OFOF 613/10Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 3. Juni 2014OAOA 517Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldAnregung
  6. 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 84 WochenBB 167Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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