Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das Hilgenfeld
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 167
Betreff: Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das Hilgenfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5558 - OA 517/14 OBR 10 - Die Gartenstadtidee des späten 19. und frühen 20. Jahrhundert beinhaltete einen umfassenden sozial- und gesellschaftsreformerischen Ansatz. Dieser umfasste unter anderem die Vorstellung Grund und Boden in genossenschaftlichen Gemeinbesitz zu überführen und den Bewohnerinnen und Bewohnern ein lebenslanges Mietrecht zu ermöglichen. Die Gartenstadtkonzeption sah darüber hinaus eine strikte Nutzungstrennung vor, bei der alle Funktionen einer Stadt räumlich voneinander getrennt sein sollten und stellte damit eine Variante der Satelliten- oder Trabantenstadt dar. Heute wird der Begriff Gartenstadt häufig verkürzt von seinem ursprünglichen Inhalt als Synonym für eine durchgrünte Stadt verwendet. Das geplante Baugebiet Hilgenfeld ist zur Wiederbelebung der Gartenstadtidee des frühen 20. Jahrhunderts ungeeignet. Es können lediglich einzelne Elemente aufgegriffen werden. Es dient zur Kenntnis, dass das Baugebiet Hilgenfeld nicht im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" liegt. Es grenzt hieran unmittelbar an. Bei der weiteren Planung wird auf die Ausbildung eines Ortsrandes im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet geachtet. Hohe ökologische Qualitäten sind selbstverständlich ein wesentliches Element bei der Entwicklung eines attraktiven, zeitgemäßen Wohngebietes. Erreicht werden kann dies insbesondere durch den Erhalt vorhandener Grünstrukturen, Bäume und Gehölze sowie die Anlage ausreichend großer und attraktiv gestalteter Grün- und Freiflächen innerhalb des Baugebietes. Eine Entscheidung darüber, ob Grün- und Freiflächen öffentlich oder privat gewidmet werden, kann zu einem Bearbeitungsstand, in dem für das Baugebiet noch in Konzeptvarianten gedacht wird, noch nicht getroffen werden. Schließlich hängt dies maßgeblich von der Funktion der jeweiligen Fläche ab, die erst im Zuge der späteren Konkretisierung der städtebaulichen Planung festgelegt werden kann. Private Grünflächen in Form von Gemeinschaftsgärten, die ein Element der Gartenstadtidee waren, die mit ihren sozialreformerischen Ansätzen Anfang des 20. Jahrhunderts in England ihrem Ursprung hatte, stellen grundsätzlich einen interessanten konzeptionellen Ansatz dar. Diesen gilt es jedoch kritisch zu hinterfragen vor dem Hintergrund der bestehenden Nachfrage hiernach, konkurrierender Flächenansprüche (Verkehrserschließung, Bebauungsdichte, Regenwasserbewirtschaftung usw.) sowie deren rechtliche Umsetzung. Aus städtebaulicher Sicht bleibt darüber hinaus festzuhalten, dass abschließbare private Grünflächen, beispielsweise in Form von gemeinschaftlich gepflegten Gärten, keine Alternative zu öffentlichen Grünflächen sein können. Innerhalb eines Wohngebietes muss es öffentliche Grünflächen geben, um dieses mit der unbebauten Umgebung zu verzahnen, Flächen und Maßnahmen für die Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren sowie attraktive Fußwege, Spielplätze und offene Erholungs- und Begegnungsräume zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Diskussion und Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes für das Hilgenfeld wird darauf geachtet, dass öffentliche Grünflächen in Lage, Größe, Vernetzung und Ausstattung standortverträglich geplant werden, um Konflikte hinsichtlich ihrer Unterhaltung und Kontrollierbarkeit möglichst frühzeitig zu vermeiden. Wenn der Entwurf dies ermöglicht, könnten für das Baugebiet gleichzeitig private Grünflächen in Form von einzelnen Freizeitgärten bzw. Grabeland vorgesehen werden - z. B. in Randbereichen. Letztendlich kann mit den o. g. Konzeptelementen, einer Mischung aus entsprechend gestalteten öffentlichen Grünflächen und Gärten auf den privaten Grundstücksflächen (einschließlich Mietergärten) davon ausgegangen werden, dass ein lebenswertes Wohnquartier mit einem besonderen Charakter entstehen kann. Entsprechende Vorgaben werden in den weiteren Planungsprozess eingestellt und bei der Untersuchung mehrerer städtebaulicher Entwurfsvarianten beachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2014STST 515Eventuelle Neuplanungen für das Hilgenfeld baldmöglichst im Ortsbeirat vorstellenStellungnahme
- 20. Mai 2014OFOF 613/10Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Juni 2014OAOA 517Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldAnregung
- 24. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 167Städtebauliches Wettbewerbsverfahren für das HilgenfeldMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)