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Klimaangepasste Baumpflanzungen im Konflikt mit Schutzstatuten

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit klimaangepassten Baumpflanzungen in denkmalgeschützten Parkanlagen. Es wird erläutert, dass bei der Pflanzenauswahl klimawandelbedingte Veränderungen berücksichtigt werden und dass die städtischen Ämter im ständigen Austausch über notwendige Anpassungen stehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Es stehen fünf städtische Parkanlagen im Ortsbeirat 2 unter Denkmalschutz. Dies sind folgende öffentliche Parks: Von-Bernus-Park, Grüneburgpark und Rothschildpark. Begrenzt öffentlich zugänglich sind: Palmengarten und Botanischer Garten. Grundsätzliche Auswirkungen und Schutzstatuten sind bei denkmalgeschützten Anlagen in denkmalpflegerischen Gutachten oder Parkpflegewerken enthalten.

Unter Landschaftsschutz stehen: Grüneburgpark, Rebstockpark und Neuer Rebstockpark.

Grundsätzliche Auswirkungen und Schutzstatuten sind in der Landschaftsschutzverordnung zu finden, darüber hinaus gelten Landschaftsplan und landschaftspflegerische Begleitpläne.

Baumneupflanzungen und Umgestaltungen der Parkanlagen folgen den oben genannten Planwerken und Verordnungen. Bereits mit der Planerstellung werden klimawandelbedingte Veränderungen bei der Pflanzenauswahl berücksichtigt. Ein typischer Fall ist zum Beispiel die Ulme, die früher häufig im Stadtbild vorkam und heute auf Grund des Ulmensterbens mit anderen Baumarten ersetzt oder in resistenten Sorten nachgepflanzt wird. Bei länger zurückliegenden Planungen werden auftretende klimabedingte Ausfälle fallweise mit den Genehmigungsbehörden aus dem Denkmal- oder Landschaftsschutz abgestimmt. Werden abweichend von den oben genannten Planwerken klimaresilientere Pflanzen ausgewählt, werden diese im Baumkataster erfasst.

Die Auswertung über grundsätzliche klimabedingte Veränderungen bei der Auswahl der Baumarten wird für die gesamte Stadt über die "Frankfurter Baumliste" abgebildet, sie ist im Internet unter Frankfurter Baumliste | Stadt Frankfurt am Main öffentlich zugänglich. Die Eignung von Arten und Sorten wird laufend beobachtet. Der in Frage stehende Konflikt wird seitens des Magistrats nicht wahrgenommen.

Großflächig verbrannte und trockene Rasen-und Wiesenflächen werden zu dem künftigen Erscheinungsbild in Zeiten des Klimawandels gehören, sie erholen sich, sobald wieder natürliche Niederschläge einsetzen, schnell.

Die städtischen Ämter stehen im ständigen Diskurs über die Folgen und nötige klimaangepasste Veränderungen. Anregungen zu geänderte Regelungsbedarfen im Landes- oder Bundesrecht werden über Anfragen oder Stellungnahmen an die Landesbehörden oder an den Deutschen Städtetag gerichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2023OFOF 713/2Klimaangepasste Baumpflanzungen im Konflikt mit Schutzstatuten?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 18. September 2023VV 760Klimaangepasste Baumpflanzungen im Konflikt mit Schutzstatuten?Anfrage
  3. 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 45Klimaangepasste Baumpflanzungen im Konflikt mit Schutzstatuten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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