Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne Wasser
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 451
Betreff: Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne Wasser Vorläufige Stellungnahme: Zwischenzeitlich liegt dem Magistrat das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vor, wonach ein Anschluss des derzeitigen Wasserbeckens nach dem Abbruch bzw. dem Ausbau des Betonbodens an den Bachlauf des Kalbachs in Form eines Nebenarmes darstellbar ist. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie wird der Magistrat eine Kostenschätzung erstellen und die Finanzierung der Maßnahme prüfen. Der Magistrat wird anschließend erneut Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2013OFOF 264/12Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. August 2013OMOM 2437Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserDirektanregung
- 22. November 2013STST 1601Teich im Freizeitpark Kalbach ohne WasserStellungnahme
- 7. April 2014STST 489Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 29. September 2014STST 1275Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 16. März 2015Sie sind hierSTST 451Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 24. August 2015STST 1219Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
- 4. Januar 2016OFOF 924/10Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2016VV 1553Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Anfrage
- 18. April 2016Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 648Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab