Teich im Freizeitpark Kalbach ohne Wasser
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1601
Betreff: Teich im Freizeitpark Kalbach ohne Wasser Vorläufige Stellungnahme: Zur Beantwortung oder Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates 12 besteht noch erheblicher Abstimmungsbedarf, so dass noch keine abschließende Stellungnahme möglich ist. Sobald die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, erfolgt die endgültige Stellungnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2013OFOF 264/12Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. August 2013OMOM 2437Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserDirektanregung
- 22. November 2013Sie sind hierSTST 1601Teich im Freizeitpark Kalbach ohne WasserStellungnahme
- 7. April 2014STST 489Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 29. September 2014STST 1275Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 16. März 2015STST 451Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1219Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab