Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 648
Betreff: Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn - Im Bericht B 451 des Magistrats vom 11.12.2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des Lärmgutachtens für den konkreten Planungsfall zu überprüfen sind. Die Lärmsituation innerhalb eines Plangebietes hängt nicht nur von aktiven Schallschutzmaßnahmen ab, sondern auch vom städtebaulichen Konzept (z. B. Bauweise) und der Möglichkeit passive Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Prüfung wird regelmäßig im Rahmen des Planverfahrens durch ein eigenständiges Schallgutachten durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2015STST 451Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
- 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
- 4. Januar 2016OFOF 924/10Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2016VV 1553Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Anfrage
- 18. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 648Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab