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Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -

Vorlagentyp: OFFDP
57 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Lärmschutz zur Bahn - Vorgang: ST 451/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er in Antwort 13 der ST 451 2015 zu dem Ergebnis kommt, "dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen." Der mit großem Aufwand in den Planfeststellungsbeschluss für die Main-Weser Bahn eingefügte, wegen des nächtlichen Güterverkehrs unbedingt erforderliche Lärmschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nämlich nur bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen. Begründung: Aus den Diskussionen um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn ist bekannt, dass die Bebauung auf dem Berkersheimer Hang wegen der Amphitheater-Wirkung des Terrains unbedingt wegen der nächtlich verkehrenden Güterzüge einen aktiven Lärmschutz zur Main-Weser-Bahn braucht. Dieser ist im Planfeststellungsbeschluss deshalb bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen, reicht aber nicht darüber hinaus. Wenn aber, wie im Ortstermin vom 03. November 2015 vom Planungsamt angedeutet, der Gebietszuschnitt für Berkersheim-Ost sogar noch weiter zur Bahn hin ausgeweitet werden müsste, so scheint dadurch ein zusätzlicher Bedarf für einen aktiven Lärmschutz zur Bahn hin zu entstehen. Da der Magistrat in ST 451 2015 selbst einräumt, dass der Bedarf an Lärmschutz im Planverfahren konkret zu überprüfen ist, erscheint in Anbetracht der beschriebenen Sachlage die oben genannte Grundannahme dringend überprüfungsbedürftig und zwar als Grundlage für weitere Planungsüberlegungen aber nicht erst in deren Folge.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2016, OF 924/10

Betreff: Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn - Vorgang: ST 451/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er in Antwort 13 der ST 451 2015 zu dem Ergebnis kommt, "dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen." Der mit großem Aufwand in den Planfeststellungsbeschluss für die Main-Weser Bahn eingefügte, wegen des nächtlichen Güterverkehrs unbedingt erforderliche Lärmschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nämlich nur bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen.

Begründung: Aus den Diskussionen um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn ist bekannt, dass die Bebauung auf dem Berkersheimer Hang wegen der Amphitheater-Wirkung des Terrains unbedingt wegen der nächtlich verkehrenden Güterzüge einen aktiven Lärmschutz zur Main-Weser-Bahn braucht. Dieser ist im Planfeststellungsbeschluss deshalb bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen, reicht aber nicht darüber hinaus. Wenn aber, wie im Ortstermin vom 03. November 2015 vom Planungsamt angedeutet, der Gebietszuschnitt für Berkersheim-Ost sogar noch weiter zur Bahn hin ausgeweitet werden müsste, so scheint dadurch ein zusätzlicher Bedarf für einen aktiven Lärmschutz zur Bahn hin zu entstehen. Da der Magistrat in ST 451 2015 selbst einräumt, dass der Bedarf an Lärmschutz im Planverfahren konkret zu überprüfen ist, erscheint in Anbetracht der beschriebenen Sachlage die oben genannte Grundannahme dringend überprüfungsbedürftig und zwar als Grundlage für weitere Planungsüberlegungen aber nicht erst in deren Folge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2015STST 451Teich im Freizeitpark Kalbach fast ohne WasserStellungnahme
  2. 11. Dezember 2015BB 451Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-OstMagistratsbericht
  3. 4. Januar 2016Sie sind hier
    OFOF 924/10Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  4. 19. Januar 2016VV 1553Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Anfrage
  5. 18. April 2016Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 648Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 48 · 19.01.2016
TO II, TOP 7
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1553 2016 Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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