Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Eulengasse
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Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 437
Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Eulengasse Nach § 2 Abs. 3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Der betroffene Fußgängerüberweg wurde aufgrund der Sperrung des nördlichen Gehweges im Rahmen einer Baumaßnahme lediglich temporär für die Dauer der Baustelle angeordnet und ist nicht Bestandteil eines Schulweges. Der Magistrat kann daher der Anregung leider nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2016OFOF 70/4Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016OMOM 1006Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der EulengasseDirektanregung
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 437Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der EulengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab