Werbetafeln in Grünanlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung von Werbetafeln in Grünanlagen. Es wird klargestellt, dass die Grünanlagensatzung die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung nicht erfasst, was die rechtliche Grundlage für die Werbung am Baseler Platz darstellt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Baseler Platz — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Fußgänger schützen – Ampelanlage anpassen am Baseler Platz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Baseler Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich verbietet die Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung), entsprechende Flächen zum Zwecke der Gewerbeausübung zu benutzen (§ 3 Abs. 4 Nr. 12 der Grünanlagensatzung); hierunter fallen auch die angesprochenen Anlagen für gewerbliche Werbung. Die Grünanlagensatzung erfasst allerdings nicht solche Flächen, die zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, auch wenn diese als Grünflächen gestaltet sind (beispielsweise durch Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen oder auch Sitzbänke). Diese Flächen dienen vorrangig dem Verkehrszweck, wenngleich sie auch die Nutzung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Um eine solche öffentliche Verkehrsfläche handelt es sich bei dem angesprochenen Baseler Platz. Das dort neu errichtete sog. City-Light-Poster befindet sich folglich nicht in einer Grünanlage und steht daher auch nicht im Konflikt mit der Grünanlagensatzung. Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum
- Januar 2018 neu vergeben. Insgesamt wurden im Rahmen einer europaweiten Konzessionsvergabe vier einzelne Verträge ausgeschrieben (sogenannte Lose). Die Einnahmen aus diesen Verträgen fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und kommen somit verschiedenen Bereichen zugute.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 1140/1Werbetafeln in GrünanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2019VV 1494Werbetafeln in GrünanlagenAnfrage
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 427Werbetafeln in GrünanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab