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Werbetafeln in Grünanlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung von Werbetafeln in Grünanlagen. Es wird klargestellt, dass die Grünanlagensatzung die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung nicht erfasst, was die rechtliche Grundlage für die Werbung am Baseler Platz darstellt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Baseler Platz — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich verbietet die Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung), entsprechende Flächen zum Zwecke der Gewerbeausübung zu benutzen (§ 3 Abs. 4 Nr. 12 der Grünanlagensatzung); hierunter fallen auch die angesprochenen Anlagen für gewerbliche Werbung. Die Grünanlagensatzung erfasst allerdings nicht solche Flächen, die zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, auch wenn diese als Grünflächen gestaltet sind (beispielsweise durch Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen oder auch Sitzbänke). Diese Flächen dienen vorrangig dem Verkehrszweck, wenngleich sie auch die Nutzung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Um eine solche öffentliche Verkehrsfläche handelt es sich bei dem angesprochenen Baseler Platz. Das dort neu errichtete sog. City-Light-Poster befindet sich folglich nicht in einer Grünanlage und steht daher auch nicht im Konflikt mit der Grünanlagensatzung. Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum

  1. Januar 2018 neu vergeben. Insgesamt wurden im Rahmen einer europaweiten Konzessionsvergabe vier einzelne Verträge ausgeschrieben (sogenannte Lose). Die Einnahmen aus diesen Verträgen fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und kommen somit verschiedenen Bereichen zugute.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2019OFOF 1140/1Werbetafeln in GrünanlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. November 2019VV 1494Werbetafeln in GrünanlagenAnfrage
  3. 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 427Werbetafeln in Grünanlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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