Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frank-furter Flughafens umgehend reduzieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 417
Betreff: Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frank-furter Flughafens umgehend reduzieren Die Stadt Frankfurt am Main hat seit sehr vielen Jahren - angefangen vom Mediationsverfahren, über die Beteiligung im Planfeststellungsverfahren, bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011, § 978, häufig zum Flughafenausbau und seine Auswirkungen berichtet und Position bezogen. Mit großem politischem Konsens wurde stets der vorgesehenen Kapazitätserweiterung, verbunden mit der Umsetzung der Mediationsergebnisse, darunter auch das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr für den gesamten Flughafen, zugestimmt. Nachdem die tatsächlichen Erfahrungen zur Fluglärmbelastung seit der Inbetriebnahme der neuen Bahn für alle Betroffenen, besonders unter den Strecken im Landeanflug, so drastisch konkret erlebbar sind, haben die Stadt Frankfurt am Main - s. oben zitierten Beschluss - , sowie nahezu alle Kommunen in der Region und alle kommunalen Vertreter in der Fluglärmkommission ihre Positionen und Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main erneut deutlich gemacht und werden diese in Kürze dem Land vortragen. Im Positionspapier "Die Region und der Flughafen" werden insbesondere die Forderungen zum Nachflugverbot und die Notwendigkeit für den besonderen Schutz der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, Anti-Lärmpakete und die Forderung nach Lärmobergrenzen betont. Zu den Punkten 1 - 4: Es wird auf das Positionspapier verwiesen. Zu Punkt 3 - ergänzend: Die Entwicklung und möglichst unverzügliche Umsetzung von aktiven Fluglärmminderungsmaßnahmen hat für die Region vorrangige Bedeutung. Für das Forum Flughafen und Region, das ab 2009 eingerichtet wurde, arbeitet die hierfür eingerichtete Expertengruppe "Aktiver Schallschutz" an der Entwicklung von Maßnahmen zur aktiven Fluglärmminderung. Bereits vor Inbetriebnahmen der neuen Landebahn und dem Beginn der Kapazitätssteigerung des Flughafens wurde Anfang 2011 mit der Umsetzung eines ersten Maßnahmenpakets im Probebetrieb begonnen. Während die geforderte Umrüstung der B737 Flotte der Lufthansa mit leiseren Triebwerken plangemäß abgeschlossen wurde, kann der Erfolg der anderen Maßnahmen noch nicht abschließend bewertet werden. Die Inbetriebnahme des Instrumentenanflugsystems zur Einführung eines steileren Anflugwinkels - 3,2 anstelle von 3 Grad auf die Nordwestbahn - kann erst nach einer positiven Sicherheitsbewertung im Oktober 2012 erfolgen. Gerade für die besonders Erfolg versprechenden Maßnahmen, wie die Intensivierung und Optimierung des bestehenden CDA Verfahrens (kontinuierlicher Sinkflug), dem segmentierten Anflugverfahren und der gezielten Bahn- und Routennutzung konnten bisher noch keine ausreichenden Erfahrungen gesammelt werden, da der Probebetrieb zunächst für die verkehrsarme Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorgesehen war und für diese Zeit seit Oktober das Nachtflugverbot gilt. Die Weiterentwicklung und besonders die zeitliche Ausdehnung dieser Maßnahmen steht im Focus der Arbeit des Forums Flughafen und Region und der Expertengruppe für ein zweites Maßnahmenpaket. Weitere Schwerpunkte sind technische Lärmminderungen an den Flugzeugen und laterale und vertikale Optimierungen der An- und Abflugverfahren. Hierzu sind zum Teil Forschungsarbeiten nötig, da die Verfahren in Deutschland noch nicht eingeführt sind. Um bei den Fluggesellschaften und Flugzeugführern weitere lärmmindernde Maßnahmen an der Flotte und den Verfahren zu erreichen, sind entsprechende Anreizmodelle in Entwicklung. Zu Punkt 5: Die Flugrouten des Planfeststellungsverfahrens waren prognostische Annahmen, die von der Planfeststellungsbehörde geprüft und der Lärmermittlung zugrunde gelegt wurden. Im Rahmen der notwendigen genauen Festlegung der Routen und Flugverfahren hat das hierfür zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Ab- und Anflugstrecken erneut geprüft und durch Verordnung festgelegt. Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch die zuständigen Behörden, hier insbesondere der Flugaufsicht des Landes und dem Fluglärmschutzbeauftragten. Zu den Punkten 6 und 7: Auf die Festlegung der Start- und Landegebühren hat der Magistrat keinen Einfluss. Am Flughafen Frankfurt gibt es schon seit längerer Zeit lärm- und schadstoffabhängige Entgeltregungen, mit einer Staffelung der Gebühren für die Nutzung zu Tag- und Nachzeiten. Die Verstärkung der Anreize für den Einsatz lärmärmerer Fluggeräte und die Nutzung lärmärmerer Flugverfahren am Flughafen Frankfurt sind jedoch Bestandteil des Arbeitsprogramms der Arbeitsgruppe "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region, in der der Magistrat aktiv mitarbeitet. Zu Punkt 8: Auf die Zulassung von Fluglinien hat der Magistrat keinen Einfluss. Die planmäßige Nutzung erfolgt durch sog. Slotvergaben des Flughafenkoordinators in Absprache mit Fraport und den Luftverkehrsgesellschaften. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass "Billigflieger" in erheblichem Ausmaß nach Frankfurt streben, da Frankfurt als Hubflughafen mit relativ hohen Start- und Landegebühren nicht zum Konzept einer "Billigfluglinie" passt. Zu Punkt 9: Maßnahmen des passiven Schallschutzes sind gesetzlich bundeseinheitlich geregelt. Danach besteht kein gesetzlicher Anspruch auf weitere passive Schallschutzmaßnahmen. Nur zusammen mit dem Land Hessen und der Fraport können erweiterte Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis erreicht werden. Der Magistrat setzt sich daher in den Gremien des Forums Flughafen und Region dafür ein, das Schutzprogramm zu erweitern. Zu Punkt 10: Die für den Vollzug der Lärmschutzbereichsverordnung zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat zugesagt, sich um Verfahrensvereinfachungen zu bemühen und beabsichtigt, diese Anfang März 2012 vorzustellen und umzusetzen. Für die Anspruchsberechtigten in den südlichen Frankfurter Stadteilen - wesentlich ist hier die Nachtschutzzone - entsteht der Entschädigungsanspruch entsprechend den Verordnungsregelungen sofort und nicht erst nach fünf Jahren. Details zu den Ansprüchen, Höhe und Abwicklung, können aber nur aus der jeweiligen Verwaltungsentscheidung des Regierungspräsidiums entnommen werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Wenn der Festsetzungsbescheid rechtskräftig ist, ist Fraport zur Zahlung gegenüber dem Antragsteller verpflichtet. Anlage 1 (ca. 25 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 183/5Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzierenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 2. Dezember 2011OMOM 725Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzierenDirektanregung
- 9. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 417Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frank-furter Flughafens umgehend reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab