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Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf sich umgehend und verstärkt bei der Hessischen Landesregierung, der Fraport AG, der Deutschen Flugsicherung sowie der Lufthansa AG einzusetzen: 1. für ein dauerhaftes und absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 Uhr und 6 Uhr 2. für die Zurücknahme der Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes 3. für die unverzügliche Umsetzung aktiver Schallschutznahmen, wie Angleichung und Optimierung der Flugrouten und Lärm minimierende Start- und Landeverfahren wie z.B. Segmented Approach 4. Vereinbarung einer Lärmobergrenze 5. dauerhafte Überprüfung der Einhaltung der von der Fraport im Planungsverfahren angegebenen Flugrouten und Lärmpegel und die Verhängung massiver Geldstrafen bei Zuwiderhandlung 6. deutliche Verteuerung der Start- und Landegebühren in den Nacht-Randzeiten und Einbringung dieser Gebühren in zusätzliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz 7. Einführung von lärmabhängigen Komponenten in die Flughafengebührenordnung 8. Überprüfung der Nutzungserlaubnis der neuen Start- und Landemöglichkeiten für Billigflieger 9. Verdoppelung der Mittel für den passiven Schallschutz durch die Landesregierung und Fraport 10. Vereinfachung des Antrags- und Erstattungsverfahrens für Maßnahmen des passiven Schallschutzes und unverzügliche Auszahlung der Mittel, d.h. Streichung der 5-Jahresfrist. Begründung: Seit Eröffnung der Nord-West-Landebahn auf dem Frankfurter Flughafen am 21. Oktober 2011, werden die Bürgerinnen und Bürger des Frankfurter Südens in erheblichem Maße mit der Verstärkung des Fluglärms konfrontiert. Sie sind schockiert über die neue, sehr erhebliche Lärmbelastung. Sie fühlen sich nicht nur ihrer Ruhe beraubt, sie machen sich zu Recht Sorgen um ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Kinder, um ihr Zuhause. Sie fühlen sich ausgeliefert und erwarten wirksame Unterstützung durch die Stadtregierung. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger brauchen ein absolutes und dauerhaftes Nachtflugverbot. Aktiver Lärmschutz muss als vordringliche Aufgabe betrachtet und umgesetzt werden, sonst nehmen zehntausende BürgerInnen in bisher beliebten Wohnquartieren in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen dauerhaft gesundheitlichen Schaden. Gerade die FrankfurterInnen in den südlichen Teilen Frankfurts nehmen seit Jahren Beeinträchtigungen in Kauf, weil sie um die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region wissen und auf ein akzeptables Miteinander vertraut haben. Eine Verlärmung, wie sie die BürgerInnen nach der Eröffnung der Nordwestlandebahn ausgesetzt sind, war für viele nicht vorstellbar, weil sie in unerträglicher Weise gegen das bisherige Einverständnis verstößt. Wirtschaftliche Überlegungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Allgemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung stehen. Diese Verhältnismäßigkeit wurde nicht beachtet. So muss auch die Frage erlaubt sein, ob Billigflugreisen in Städte und Ferienorte für weniger als 100 € über die Kalkulation von Dauer-und Massenbetrieb zu Lasten der Lebensqualität und Gesundheit großer Teile der Bevölkerung des Stadtgebietes noch hinzunehmen sind, oder ob hier nicht eine andere Unternehmenspolitik erforderlich und möglich ist, ohne, dass der Flughafen in seiner Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Die derzeitige Fluglärmbelastung ist ethisch nicht mehr vertretbar. Auch bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen werden für viele BürgerInnen noch Belastungen bleiben, die zum Teil über passive Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden müssen. Die insgesamt und für jeden einzelnen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel tragen dem keineswegs Rechnung. Bürgerinnen und Bürger, die zur Miete wohnen, werden so kaum in den Genuss der Maßnahmen kommen können. Die ist in der Relation zu den durch die Landesregierung u.a. für die Verlagerung von Ticona eingesetzten Mittel gegenüber den Betroffenen nicht zu vertreten

Inhalt

Antrag vom 18.11.2011, OF 183/5

Betreff: Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf sich umgehend und verstärkt bei der Hessischen Landesregierung, der Fraport AG, der Deutschen Flugsicherung sowie der Lufthansa AG einzusetzen: 1. für ein dauerhaftes und absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 Uhr und 6 Uhr 2. für die Zurücknahme der Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes 3. für die unverzügliche Umsetzung aktiver Schallschutznahmen, wie Angleichung und Optimierung der Flugrouten und Lärm minimierende Start- und Landeverfahren wie z.B. Segmented Approach 4. Vereinbarung einer Lärmobergrenze 5. dauerhafte Überprüfung der Einhaltung der von der Fraport im Planungsverfahren angegebenen Flugrouten und Lärmpegel und die Verhängung massiver Geldstrafen bei Zuwiderhandlung 6. deutliche Verteuerung der Start- und Landegebühren in den Nacht-Randzeiten und Einbringung dieser Gebühren in zusätzliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz 7. Einführung von lärmabhängigen Komponenten in die Flughafengebührenordnung 8. Überprüfung der Nutzungserlaubnis der neuen Start- und Landemöglichkeiten für Billigflieger 9. Verdoppelung der Mittel für den passiven Schallschutz durch die Landesregierung und Fraport 10. Vereinfachung des Antrags- und Erstattungsverfahrens für Maßnahmen des passiven Schallschutzes und unverzügliche Auszahlung der Mittel, d.h. Streichung der 5-Jahresfrist.

Begründung: Seit Eröffnung der Nord-West-Landebahn auf dem Frankfurter Flughafen am 21. Oktober 2011, werden die Bürgerinnen und Bürger des Frankfurter Südens in erheblichem Maße mit der Verstärkung des Fluglärms konfrontiert. Sie sind schockiert über die neue, sehr erhebliche Lärmbelastung. Sie fühlen sich nicht nur ihrer Ruhe beraubt, sie machen sich zu Recht Sorgen um ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Kinder, um ihr Zuhause. Sie fühlen sich ausgeliefert und erwarten wirksame Unterstützung durch die Stadtregierung. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger brauchen ein absolutes und dauerhaftes Nachtflugverbot. Aktiver Lärmschutz muss als vordringliche Aufgabe betrachtet und umgesetzt werden, sonst nehmen zehntausende BürgerInnen in bisher beliebten Wohnquartieren in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen dauerhaft gesundheitlichen Schaden. Gerade die FrankfurterInnen in den südlichen Teilen Frankfurts nehmen seit Jahren Beeinträchtigungen in Kauf, weil sie um die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region wissen und auf ein akzeptables Miteinander vertraut haben. Eine Verlärmung, wie sie die BürgerInnen nach der Eröffnung der Nordwestlandebahn ausgesetzt sind, war für viele nicht vorstellbar, weil sie in unerträglicher Weise gegen das bisherige Einverständnis verstößt. Wirtschaftliche Überlegungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Allgemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung stehen. Diese Verhältnismäßigkeit wurde nicht beachtet. So muss auch die Frage erlaubt sein, ob Billigflugreisen in Städte und Ferienorte für weniger als 100 € über die Kalkulation von Dauer-und Massenbetrieb zu Lasten der Lebensqualität und Gesundheit großer Teile der Bevölkerung des Stadtgebietes noch hinzunehmen sind, oder ob hier nicht eine andere Unternehmenspolitik erforderlich und möglich ist, ohne, dass der Flughafen in seiner Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Die derzeitige Fluglärmbelastung ist ethisch nicht mehr vertretbar. Auch bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen werden für viele BürgerInnen noch Belastungen bleiben, die zum Teil über passive Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden müssen. Die insgesamt und für jeden einzelnen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel tragen dem keineswegs Rechnung. Bürgerinnen und Bürger, die zur Miete wohnen, werden so kaum in den Genuss der Maßnahmen kommen können. Die ist in der Relation zu den durch die Landesregierung u.a. für die Verlagerung von Ticona eingesetzten Mittel gegenüber den Betroffenen nicht zu vertretenBeratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2011Sie sind hier
    OFOF 183/5Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 2. Dezember 2011OMOM 725Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzierenDirektanregung
  3. 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 417Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frank-furter Flughafens umgehend reduzierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 6 · 02.12.2011
TO I, TOP 40
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 725 2011 Die Vorlage OF 183/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFAG
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
zu Ziffer 2)
Enthaltung:
FDPFreie Wähler
zu Ziffer 3., 5. und 9)
Enthaltung:
SPD
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFAGFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
SPD
zu Ziffer 6)
Enthaltung:
FDP
zu Ziffer 7. und 10)
Zustimmung:
Alle
zu Ziffer 8)
Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und FAG gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER Ziffern 3., 5. und 9.: Annahme bei Enthaltung SPD Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 6.: Annahme bei Enthaltung FDP Ziffern 7. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 8.: CDU, GRÜNE und FAG gegen FDP; SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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