Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren
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Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 725 entstanden aus Vorlage: OF 183/5 vom 18.11.2011
Betreff: Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzieren Der Magistrat wird aufgefordert, sich umgehend und verstärkt bei der Hessischen Landesregierung, der Fraport AG, der Deutschen Flugsicherung sowie der Lufthansa AG einzusetzen: 1. für ein dauerhaftes und absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 Uhr und 6 Uhr; 2. für die Zurücknahme der Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes; 3. für die unverzügliche Umsetzung aktiver Schallschutznahmen, wie Angleichung und Optimierung der Flugrouten und Lärm minimierende Start- und Landeverfahren wie z.B. Segmented Approach; 4. die Vereinbarung einer Lärmobergrenze; 5. die dauerhafte Überprüfung der Einhaltung der von der Fraport AG im Planungsverfahren angegebenen Flugrouten und Lärmpegel und die Verhängung massiver Geldstrafen bei Zuwiderhandlung; 6. die deutliche Verteuerung der Start- und Landegebühren in den Nacht-Randzeiten und die Einbringung dieser Gebühren in zusätzliche Maßnahmen zum passiven Schallschutz; 7. die Einführung von lärmabhängigen Komponenten in die Flughafengebührenordnung; 8. die Überprüfung der Nutzungserlaubnis der neuen Start- und Landemöglichkeiten für Billigflieger; 9. die Verdoppelung der Mittel für den passiven Schallschutz durch die Landesregierung und die Fraport AG; 10. die Vereinfachung des Antrags- und Erstattungsverfahrens für Maßnahmen des passiven Schallschutzes und unverzügliche Auszahlung der Mittel, d.h. Streichung der 5-Jahresfrist.
Begründung: Seit Eröffnung der Nordwest-Landebahn auf dem Frankfurter Flughafen am 21. Oktober 2011 werden die Bürgerinnen und Bürger des Frankfurter Südens in erheblichem Maße mit der Verstärkung des Fluglärms konfrontiert. Sie sind schockiert über die neue, sehr erhebliche Lärmbelastung. Sie fühlen sich nicht nur ihrer Ruhe beraubt, sie machen sich zu Recht Sorgen um ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer Kinder sowie um ihr Zuhause. Sie fühlen sich ausgeliefert und erwarten wirksame Unterstützung durch die Stadtregierung. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger brauchen ein absolutes und dauerhaftes Nachtflugverbot. Aktiver Lärmschutz muss als vordringliche Aufgabe betrachtet und umgesetzt werden, sonst nehmen zehntausende Bürgerinnen und Bürger in bisher beliebten Wohnquartieren in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen dauerhaft gesundheitlichen Schaden. Gerade die Frankfurterinnen und Frankfurter in den südlichen Teilen Frankfurts nehmen seit Jahren Beeinträchtigungen in Kauf, weil sie um die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region wissen und auf ein akzeptables Miteinander vertraut haben. Eine Verlärmung, wie sie die Bürgerinnen und Bürger nach der Eröffnung der Nordwestlandebahn ausgesetzt sind, war für viele nicht vorstellbar, weil sie in unerträglicher Weise gegen das bisherige Einverständnis verstößt. Wirtschaftliche Überlegungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Allgemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung stehen. Diese Verhältnismäßigkeit wurde nicht beachtet. So muss auch die Frage erlaubt sein, ob Billigflugreisen in Städte und Ferienorte für weniger als 100 Euro über die Kalkulation von Dauer-und Massenbetrieb zu Lasten der Lebensqualität und Gesundheit großer Teile der Bevölkerung des Stadtgebietes noch hinzunehmen sind oder ob hier nicht eine andere Unternehmenspolitik erforderlich und möglich ist, ohne dass der Flughafen in seiner Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Die derzeitige Fluglärmbelastung ist ethisch nicht mehr vertretbar. Auch bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen werden für viele Bürgerinnen und Bürger noch Belastungen bleiben, die zum Teil über passive Lärmschutzmaßnahmen gemildert werden müssen. Die insgesamt und für jeden einzelnen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel tragen dem keineswegs Rechnung. Bürgerinnen und Bürger, die zur Miete wohnen, werden so kaum in den Genuss der Maßnahmen kommen können. Die ist in der Relation zu den durch die Landesregierung u. a. für die Verlagerung von Ticona eingesetzten Mittel gegenüber den Betroffenen nicht zu vertreten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 183/5Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzierenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 2. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 725Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frankfurter Flughafens umgehend reduzierenDirektanregung
- 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 417Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden nach Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn des Frank-furter Flughafens umgehend reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats